Wohnflächenberechnung
online erstellen
Starte kostenlos mit der Erstellung deiner Wohnflächenberechnung gemäß DIN und Wohnflächenverordnung.
Wohnflächenberechnung einfach online
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- einfache Bedienung
- erst erstellen, dann bezahlen
- auch für Vermieter, Makler o.ä. geeignet
Auch wenn Sie die Wohnflächenberechnung für einen Kunden erstellen wollen, dann ist dies kein Problem, denn bei uns können Sie sowohl die Daten des Erstellers als auch des Kunden angeben.
Nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung
Qualifizierte Wohnflächenberechnung zur Verwendung bei Immobilienverkauf oder - kauf, Mietpreisfestlegung, Steuerzahlung und Bauprojekten.
- qualifizierte Wohnflächenberechnung
- DIN und Wohnflächenverordnung in einem Dokument
- PDF Download
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Wohnflächenberechnung
Testversion
- Wohnflächenberechnung allgemein
- Daten speichern im Browser
- Benutzeroberfläche
- selbst erstellen
- Qualifizierte Wohnflächenberechnung
- Signatur vom Architekten
- PDF Download
- Berechnung gemäß DIN und WoFlV
Qualifizierte Wohnflächenberechnung Online
gemäß DIN und Wohnflächenverordnung
- Qualifizierte Wohnflächenberechnung
- Signatur von Architekten
- selbst erstellen, sofort verfügbar
- Zur Vorlage bei Banken
- PDF Download
- Upload von objektspezifischen Bildern
- Benutzeroberfläche
- Erstellung der Wohnflächenberechnung durch Architekten
Qualifizierte Wohnflächenberechnung vom Architekten
gemäß DIN und Wohnflächenverordnung
erstellt vom Architekten
- Qualifizierte Wohnflächenberechnung
- Vom Architekten erstellt und berechnet
- Signatur von Architekten
- Grundriss hochladen
- Zur Vorlage bei Banken
- geringe Wartezeit
- sofort verfügbar
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Wohnflächenberechnung erstellen war nie einfacher und schneller
Unsere Software bietet durch einfach Bedienung und zahlreichen Optionen bei den Räumen die Möglichkeit, dass jeder schnell und einfach selbst die relevanten Daten für die Wohnflächenberechnung eintragen kann.
Auch komplizierte Raumformen, Kamine oder Dachschrägen stellen kein Problem dar. Wählen Sie einfach die Raumform aus, die Sie benötigen.
Sichere Server
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Häufige Fragen
Die DIN 277 legt die Grundsätze zur Berechnung von Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen von Gebäuden fest und wird oft bei Bauvorhaben und Immobiliengutachten verwendet.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt die Berechnung von Wohnflächen in Deutschland und wird insbesondere bei Mietverträgen und Wohnungsübergaben angewendet.
Eine präzise Wohnflächenberechnung ist wichtig, um Streitigkeiten bei Mietverträgen zu vermeiden und die richtige Grundlage für Kauf- und Mietpreise zu schaffen.
Unsere Software ermöglicht die einfache Eingabe der relevanten Daten, um eine genaue Berechnung der Wohnfläche gemäß DIN 277 und WoFlV zu erstellen. Anschließend wird das Ergebnis von einem Architekten geprüft und signiert.
Die Berechnung wird von Ihnen über unsere Software durchgeführt. Ein qualifizierter Architekt prüft und signiert die Berechnung, um deren Richtigkeit zu bestätigen.
Die Bearbeitung der Wohnflächenberechnung dauert in der Regel 1 bis 3 Werktage, abhängig von der Komplexität des Projekts und den eingereichten Unterlagen.
Nein, weil sie nach Abschluss sofort die qualifizierte Berechnung erhalten. Für Änderungswünsche schreiben Sie uns bitte gern an.
Für eine Wohnflächenberechnung benötigen Sie aktuelle Grundrisse, Gebäudepläne und – falls vorhanden – Baubeschreibungen. Diese Unterlagen helfen dabei, eine präzise Berechnung durchzuführen.
Die DIN 277 berücksichtigt nicht nur die reine Wohnfläche, sondern auch Nutzflächen wie Abstellräume oder Treppenhäuser. Dies bietet eine umfassendere Sicht auf die Nutzung des Gebäudes und ist für Bauprojekte und Gutachten besonders hilfreich.
Ja, während die DIN 277 auch Nutzflächen wie Lager oder Abstellräume berücksichtigt, beschränkt sich die WoFlV auf die Wohnflächen, die für die Vermietung oder den Verkauf einer Wohnung relevant sind. Beide Berechnungen können in unterschiedlichen Situationen verwendet werden.
Bei der Wohnflächenberechnung werden alle Räume einbezogen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie z.B. Wohn- und Schlafzimmer, Küchen und Bäder. Balkone, Terrassen und Kellerflächen werden unter bestimmten Bedingungen anteilig berücksichtigt.
Bei Räumen mit Dachschrägen wird die Wohnfläche nach der Höhe der Decke berechnet. Flächen mit einer Höhe unter 1 Meter werden nicht berücksichtigt, während Flächen zwischen 1 und 2 Metern nur zu 50% angerechnet werden.
Ja, eine Wohnflächenberechnung, die von einem Architekten nach den gültigen Normen durchgeführt wurde, kann in rechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. bei Mietstreitigkeiten oder im Rahmen von Immobilienverkäufen, als Beweis vorgelegt werden.