WoFlV vs. DIN 277: Wohnfläche nach beiden Normen
Wohnflächenverordnung oder DIN 277? Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede, wann welche Norm gilt und wie Sie die richtige Berechnung wählen.
Kurz gesagt
WoFlV oder DIN 277 — welche Norm gilt?
Die WoFlV ist eine Rechtsverordnung und im Mietrecht der Standard: sie erfasst nur Wohnfläche, mit Höhenstaffelung bei Dachschrägen und anteiliger Anrechnung von Balkonen. Die DIN 277 ist eine technische Norm für Bauplanung und Gebäudebewertung: sie erfasst alle Flächen zu 100 %, ohne Abzüge.
Faustregel: Mietvertrag, Mieterhöhung und Grundsteuererklärung → WoFlV. Bauantrag, Kostenschätzung und Gebäudebewertung → DIN 277. Beide Werte sind nicht austauschbar.
Fundstelle: WoFlV (BGBl. I 2003 S. 2346) · DIN 277:2021-08
Der Unterschied an Ihren Zahlen
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Wohnfläche WoFlV
0,00 m²
Fläche DIN 277
0,00 m²
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Anrechnung nach §§ 2–4 WoFlV bzw. DIN 277:2021-08. Orientierungswerte — ob ein Balkon zu 25 % oder 50 % zählt, hängt vom Einzelfall ab.
Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist. Sie regelt verbindlich, wie die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses zu berechnen ist. Die WoFlV ist insbesondere im Mietrecht von zentraler Bedeutung und ersetzt die bis dahin geltende Zweite Berechnungsverordnung (II. BV).
Die WoFlV legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und zu welchem Anteil sie angerechnet werden. Dabei gelten unter anderem folgende Regelungen:
- Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet (in Ausnahmefällen bis 50 %).
- Dachschrägen unter 1 m Höhe werden nicht zur Wohnfläche gezählt (0 %).
- Dachschrägen zwischen 1 m und 2 m Höhe werden nur zu 50 % angerechnet.
- Räume mit einer lichten Höhe ab 2 m werden zu 100 % angerechnet.
- Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.
Die WoFlV ist besonders relevant bei Mietverträgen, da die Wohnfläche als Grundlage für die Mietberechnung, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen dient. Eine fehlerhafte Berechnung kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Wohnfläche nach DIN 277: was anders gezählt wird
Eine „Wohnfläche nach DIN 277“ gibt es streng genommen nicht: Die Norm kennt keine Wohnfläche, sondern ermittelt die Netto-Raumfläche (NRF) und unterteilt sie in Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche. Gemeint ist meist die Summe der Raumflächen einer Wohnung, gemessen ohne Höhenstaffelung und ohne Anteile für Balkone. Der Wert fällt deshalb fast immer größer aus als die Wohnfläche nach WoFlV.
Die DIN 277 ist eine Industrienorm des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken definiert. Im Gegensatz zur WoFlV bezieht sich die DIN 277 nicht nur auf Wohnflächen, sondern auf sämtliche Flächen eines Gebäudes — einschließlich Nutzflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen.
Die DIN 277 wird vor allem in der Architektur, im Bauwesen und bei der Immobilienbewertung eingesetzt. Ihre wesentlichen Merkmale sind:
- Keine Höhenfaktoren: Alle Flächen werden zu 100 % angerechnet, unabhängig von der Deckenhöhe oder Dachschrägen.
- Umfassende Flächenerfassung: Auch Keller, Treppenhäuser, Technikräume und Garagen werden berücksichtigt.
- Brutto- und Nettogrundfläche: Die Norm unterscheidet zwischen Brutto-Grundfläche (BGF) und Netto-Raumfläche (NRF), die weiter in Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche unterteilt wird.
Da die DIN 277 alle Flächen vollständig erfasst, ergibt sich in der Regel eine größere Quadratmeterzahl als bei einer Berechnung nach WoFlV. Die Norm eignet sich daher besonders für die Planung, Ausschreibung und Abrechnung von Bauprojekten sowie für die Wertermittlung von Immobilien. Alle Flächenarten mit Schema und Beispiel: DIN 277 einfach erklärt.
Die Unterschiede in einer Tabelle
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen der Wohnflächenverordnung und der DIN 277 auf einen Blick:
| Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Gesetzliche Verordnung (seit 2004) | Industrienorm (DIN) |
| Anwendungsbereich | Mietrecht, Sozialwohnungsbau | Bauwesen, Architektur, Immobilienbewertung |
| Dachschrägen | Unter 1 m: 0 %, 1–2 m: 50 %, ab 2 m: 100 % | Immer 100 % (keine Abzüge) |
| Balkone / Terrassen | 25 % (max. 50 %) | 100 % |
| Keller | Nicht zur Wohnfläche | Voll angerechnet |
| Flure / Treppen | Flure in der Wohnung voll; Treppen mit mehr als 3 Steigungen nicht | Vollständig als Verkehrsfläche erfasst |
| Ergebnis | Tendenziell kleinere Fläche | Tendenziell größere Fläche |
Welche Flächen nach WoFlV im Einzelnen zählen, zeigt Was zählt zur Wohnfläche?; die Begriffe BGF, NRF und NUF erklärt das Glossar.
Wie wird eine Terrasse nach DIN 277 berechnet?
Nach DIN 277 gibt es für die Terrasse keinen Anteil von 25 oder 50 %. Entscheidend ist, ob sie konstruktiv mit dem Gebäude verbunden ist: Eine unterkellerte Terrasse oder eine Dachterrasse gehört zur Brutto-Grundfläche und wird mit voller Fläche erfasst, getrennt von den umschlossenen Innenräumen. Eine ebenerdige Terrasse, die nur an das Haus anschließt, zählt nicht zum Gebäude, sondern zu den Außenanlagen.
Nach § 4 Nr. 4 WoFlV zählt eine Terrasse, die ausschließlich zur Wohnung gehört, dagegen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte zur Wohnfläche, egal wie sie gebaut ist.
Terrasse 5,00 m × 4,00 m = 20,00 m²
DIN 277, unterkellert: 20,00 m² (volle Fläche, getrennt ausgewiesen)
DIN 277, ebenerdig: keine Gebäudefläche (Außenanlage)
WoFlV, Regelfall: 20,00 m² × 25 % = 5,00 m²
WoFlV, höchstens: 20,00 m² × 50 % = 10,00 m²
Wann mehr als ein Viertel vertretbar ist, erklärt Balkon und Terrasse: 25 % oder 50 %? und ausführlich Balkon und Terrasse in der Wohnflächenberechnung .
Mietvertrag, Bauantrag, Kaufvertrag: welche Norm wo gilt
Die Wahl der richtigen Berechnungsmethode hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab. In vielen Fällen ist gesetzlich oder vertraglich festgelegt, welche Norm anzuwenden ist.
-
1
Mietrecht: Im Mietrecht ist die WoFlV der Standard. Sie wird zur Berechnung der Wohnfläche bei Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen herangezogen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt sie auch dann, wenn im Mietvertrag keine Berechnungsmethode vereinbart wurde, sofern keine andere Berechnungsart ortsüblich ist.
-
2
Bauvorhaben und Architektur: Bei der Planung und Abrechnung von Bauprojekten kommt die DIN 277 zum Einsatz. Architekten und Ingenieure nutzen sie, um alle Flächen eines Gebäudes systematisch zu erfassen und zu kategorisieren.
-
3
Immobilienbewertung: Bei der Bewertung von Immobilien können beide Normen relevant sein. Gutachter verwenden häufig die DIN 277 für die Gesamtbewertung, während die WoFlV für die Ermittlung der vermietbaren Wohnfläche herangezogen wird.
-
4
Banken und Finanzierung: Banken verlangen bei der Immobilienfinanzierung häufig beide Berechnungen. Die DIN 277 dient der Ermittlung des Gebäudewerts, während die WoFlV die Mieteinnahmen und den Wohnwert abbildet.
Beide Werte in einem Dokument
Eine Eingabe, zwei Ergebnisse: das PDF weist die Fläche nach WoFlV und nach DIN 277 getrennt aus — inklusive Rechenweg je Raum.
Mehr dazu: Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet · qualifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank
Beispiel: Dachgeschosswohnung nach beiden Normen
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Ergebnisse je nach Berechnungsnorm ausfallen können. Betrachten wir einen Raum in einer Dachgeschosswohnung mit einer Grundfläche von 20 m²:
- 5 m² liegen unter einer Deckenhöhe von 1 m (Dachschräge)
- 8 m² haben eine Deckenhöhe zwischen 1 m und 2 m
- 7 m² haben eine Deckenhöhe von 2 m oder mehr
Berechnung nach WoFlV
Fläche unter 1 m Höhe: 5 m² × 0 % = 0,00 m²
Fläche 1–2 m Höhe: 8 m² × 50 % = 4,00 m²
Fläche ab 2 m Höhe: 7 m² × 100 % = 7,00 m²
Wohnfläche nach WoFlV: 0 + 4 + 7 = 11,00 m²
Berechnung nach DIN 277
Gesamte Grundfläche: 20 m² × 100 % = 20,00 m²
Grundfläche nach DIN 277: 20,00 m²
Das Ergebnis zeigt eine erhebliche Differenz: Nach WoFlV beträgt die anrechenbare Wohnfläche nur 11 m², während die DIN 277 die volle Grundfläche von 20 m² ausweist. Die Differenz von 9 m² kann bei Mietverträgen einen signifikanten finanziellen Unterschied bedeuten.
Häufige Fehler bei der Anwendung
Bei der Wohnflächenberechnung kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:
-
×
Falsche Norm angewendet: Im Mietrecht wird die DIN 277 statt der WoFlV verwendet. Das führt zu einer zu großen Wohnfläche im Mietvertrag und kann bei Mietstreitigkeiten zu Rückzahlungsforderungen führen.
-
×
Dachschrägen nicht korrekt berücksichtigt: Die Deckenhöhe wird nicht exakt gemessen oder die Höhenstufen (unter 1 m, 1–2 m, ab 2 m) werden falsch zugeordnet. Gerade bei Dachgeschosswohnungen ist eine präzise Messung entscheidend.
-
×
Balkone und Terrassen falsch berechnet: Balkone werden zu 50 % oder sogar zu 100 % angerechnet, obwohl nach WoFlV in der Regel nur 25 % korrekt sind. Umgekehrt wird bei der DIN 277 ein Abzug vorgenommen, obwohl keiner vorgesehen ist.
-
×
Keller und Nebenräume eingerechnet: Kellerräume, Heizungsräume oder Waschküchen werden fälschlicherweise zur Wohnfläche nach WoFlV gezählt. Diese Räume gehören nicht zur Wohnfläche, werden aber in der DIN 277 als Nutzungsfläche erfasst.
Eine professionelle Wohnflächenberechnung mit dem richtigen Werkzeug hilft, diese Fehler zu vermeiden. Der wohnraum-rechner.de berechnet automatisch sowohl nach WoFlV als auch nach DIN 277 und wendet die Anrechnungsfaktoren je Raum an. Weitere Stolperfallen: Typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen der DIN 277 und der Wohnflächenverordnung?
Die WoFlV ist eine Rechtsverordnung für die Wohnfläche: Flächen unter 1 m lichter Höhe zählen nicht, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 %, Keller und Heizungsraum gar nicht. Die DIN 277 ist eine technische Norm für alle Flächen eines Gebäudes und rechnet ohne Höhen- und Anrechnungsfaktoren. Dieselbe Wohnung hat deshalb nach DIN 277 meist mehr Quadratmeter.
Welche Norm gilt für den Mietvertrag?
In der Regel die WoFlV. Der Bundesgerichtshof legt sie auch dann zugrunde, wenn der Mietvertrag keine Berechnungsmethode nennt, sofern nicht eine andere Berechnungsart vereinbart oder ortsüblich ist. Eine Fläche nach DIN 277 ist für die Miete deshalb meist zu groß.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnflächenberechnung?
Nach § 2 Abs. 3 WoFlV zählen Zubehörräume nicht: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Ebenso wenig Geschäftsräume und Räume, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen. Nach DIN 277 werden all diese Flächen dagegen erfasst.
Wird eine Terrasse zu 25 % oder 50 % angesetzt?
Nach WoFlV in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % (§ 4 Nr. 4 WoFlV). Eine 20 m² große Terrasse ergibt also meist 5,00 m² Wohnfläche, im Ausnahmefall höchstens 10,00 m². Nach DIN 277 gibt es keinen Anteil: Eine unterkellerte oder als Dachterrasse ausgebildete Terrasse wird mit voller Fläche erfasst und getrennt ausgewiesen; eine ebenerdige Terrasse auf dem Gelände gehört nicht zur Gebäudefläche.
Ist die Fläche nach DIN 277 immer größer als nach WoFlV?
Fast immer, weil die DIN 277 Keller, Technikräume und Flächen unter Dachschrägen voll erfasst und keine Anteile für Balkone kennt. Gleich groß sind beide Werte nur bei einer Wohnung ohne Dachschrägen, ohne Außenflächen und ohne Nebenräume außerhalb der Wohnung, und auch dann zählen Treppen mit mehr als drei Steigungen nur nach DIN 277.
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Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.
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