Wohnfläche bei Dachgeschoss und Dachschrägen
Dachgeschosswohnungen sind die häufigste Fehlerquelle bei der Wohnflächenberechnung. Erfahren Sie, wie die Höhenstaffelung nach WoFlV funktioniert, was bei DIN 277 anders ist und wie Sie kostspielige Fehler vermeiden.
Warum wird das Dachgeschoss anders berechnet?
In einer Regelgeschosswohnung — also einer Wohnung mit durchgehend senkrechten Wänden und gleichmäßiger Deckenhöhe — wird die Grundfläche jedes Raumes einfach als Wohnfläche angerechnet. Im Dachgeschoss ist das anders: Die schrägen Wände sorgen dafür, dass Teile des Raumes eine geringere lichte Höhe haben als andere.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) berücksichtigt diesen Umstand durch eine sogenannte Höhenstaffelung: Je nach Raumhöhe an einer bestimmten Stelle wird die Fläche voll, zur Hälfte oder gar nicht auf die Wohnfläche angerechnet. Das Ziel ist eine realistische Bewertung der tatsächlich nutzbaren Fläche.
Praxisrelevanz: Bei einer typischen Dachgeschosswohnung mit 80 m² Grundfläche kann die anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV um 15–25 m² geringer ausfallen als die reine Grundfläche. Das hat direkte Auswirkungen auf Miethöhe, Kaufpreis und Grundsteuer.
Begriffe wie Drempelwand (auch Kniestock genannt), Dachneigung und lichte Höhe spielen bei der Berechnung eine zentrale Rolle. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert.
Höhenstaffelung nach WoFlV: Die drei Zonen
Die Wohnflächenverordnung teilt jeden Raum im Dachgeschoss in drei Höhenzonen ein. Entscheidend ist die lichte Höhe — also der senkrechte Abstand vom Fußboden bis zur Unterkante der Dachschräge an der jeweiligen Stelle:
| Lichte Höhe | Anrechnung | Erklärung |
|---|---|---|
| Ab 2,00 m | 100 % | Volle Anrechnung — dieser Bereich gilt als uneingeschränkt nutzbar. |
| 1,00 m bis unter 2,00 m | 50 % | Halbe Anrechnung — eingeschränkt nutzbar, z. B. für niedrige Möbel. |
| Unter 1,00 m | 0 % | Keine Anrechnung — dieser Bereich zählt nicht zur Wohnfläche. |
Um die Höhenzonen zu bestimmen, messen Sie die Raumhöhe an der Stelle, wo die Schräge den Boden schneidet, und verfolgen Sie die Höhe entlang der Schräge bis zur vollen Stehhöhe. Die 1-Meter-Linie und die 2-Meter-Linie markieren die Grenzen zwischen den Zonen.
Drempelwand und Kniestock
Die Drempelwand (auch Kniestock) ist die senkrechte Wandfläche zwischen Fußboden und dem Beginn der Dachschräge. Je höher der Drempel, desto mehr Fläche fällt in die 100-%-Zone. Ein Drempel von mindestens 80 cm sorgt in der Regel dafür, dass die 1-Meter-Linie direkt an der Wand liegt — die 0-%-Zone entfällt dann vollständig.
Tipp: Notieren Sie bei der Vermessung immer die Drempelhöhe und die Raumhöhe am höchsten Punkt (Firsthöhe). Zusammen mit der Raumbreite lassen sich daraus die drei Zonen exakt berechnen.
Rechenbeispiel: Dachgeschoss-Schlafzimmer
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht, wie stark die Höhenstaffelung die Wohnfläche beeinflusst. Nehmen wir ein typisches Schlafzimmer im Dachgeschoss:
Ausgangsdaten
Dachschräge auf beiden Seiten symmetrisch, Grundfläche: 5,00 m × 4,00 m = 20,00 m²
Bei einem Drempel von 0,60 m und einer symmetrischen Dachschräge ergibt sich folgende Aufteilung entlang der 4,00 m breiten Seite (pro Seite 2,00 m bis zum First):
Ergebnis nach WoFlV
13,05 m²
Grundfläche: 20,00 m² → Wohnfläche nach WoFlV: 9,20 m² + 3,85 m² + 0 m² = 13,05 m². Das sind fast 35 % weniger als die Grundfläche.
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DIN 277 vs. WoFlV: Was gilt im Dachgeschoss?
Der Unterschied zwischen den beiden Berechnungsnormen zeigt sich im Dachgeschoss besonders deutlich:
| Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
|---|---|---|
| Höhenstaffelung | Ja — drei Zonen (0 %, 50 %, 100 %) | Nein — gesamte Grundfläche wird gezählt |
| Fläche unter 1 m | Wird nicht angerechnet | Wird voll angerechnet |
| Fläche 1–2 m | 50 % Anrechnung | 100 % Anrechnung |
| Typische Abweichung | Ergebnis deutlich kleiner | Ergebnis entspricht der Grundfläche |
| Anwendungsbereich | Mietrecht, Grundsteuer | Kaufverträge, Bauanträge, Nutzfläche |
In unserem Rechenbeispiel oben beträgt die WoFlV-Fläche 13,05 m², während die DIN-277-Fläche die vollen 20,00 m² ausweist. Eine Differenz von fast 7 m² — das kann bei einem Quadratmeterpreis von 12 €/m² monatlich über 80 € Mietdifferenz bedeuten.
Wichtig: Im Mietrecht und für die Grundsteuer ist die WoFlV maßgeblich. Wer hier die DIN-277-Fläche ansetzt, berechnet eine zu hohe Wohnfläche — mit möglichen rechtlichen Konsequenzen. Mehr dazu in unserem Ratgeber WoFlV vs. DIN 277.
Typische Fehler bei der Dachgeschoss-Berechnung
Die Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss ist fehleranfällig. Diese Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten:
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Grundfläche als Wohnfläche angeben: Der häufigste Fehler. Wer die Raumlänge × Raumbreite nimmt und das Ergebnis als Wohnfläche nach WoFlV deklariert, ignoriert die Höhenstaffelung komplett. In unserem Beispiel wären das 20 m² statt 13,05 m² — ein Fehler von fast 35 %.
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Raumhöhe nur am höchsten Punkt messen: Für die WoFlV-Berechnung benötigen Sie die Höhe an mehreren Stellen im Raum — insbesondere an den Übergangspunkten der drei Zonen. Eine einzelne Messung am First reicht nicht aus.
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Dachflächenfenster und Gauben falsch bewerten: Eine Gaube (Dachaufbau mit senkrechten Wänden) erhöht die Raumhöhe lokal — die Fläche unter der Gaube wird dadurch möglicherweise zur 100-%-Zone. Dieser Effekt wird häufig übersehen oder falsch eingerechnet.
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WoFlV-Berechnung auf DIN-277-Grundlage erstellen: Manchmal liegt nur eine DIN-277-Berechnung vor (z. B. vom Bauantrag). Diese als WoFlV-Wert zu verwenden, ist falsch, da die DIN 277 keine Höhenstaffelung kennt. Die Werte sind im Dachgeschoss nicht austauschbar.
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Drempel nicht separat messen: Der Drempel bestimmt, wo die Schräge beginnt, und hat damit direkten Einfluss auf die Größe der drei Höhenzonen. Wird der Drempel nicht gemessen, lassen sich die Zonen nicht korrekt berechnen.
Dachgeschoss vom Experten berechnen lassen
Die Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss ist die anspruchsvollste Variante der Wohnflächenermittlung. Dachschrägen, Gauben, unterschiedliche Drempelhöhen und asymmetrische Grundrisse machen die Berechnung komplex — und fehleranfällig.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie die Berechnung einem qualifizierten Architekten überlassen. Bei wohnraum-rechner.de funktioniert das in drei einfachen Schritten:
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1
Grundriss hochladen: Laden Sie Ihren bemaßten Grundriss als PDF, JPG oder PNG hoch. Ideal: Grundriss mit eingezeichneten Raumhöhen und Drempelhöhe.
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2
Unser Architekt berechnet: Der Architekt wertet Ihren Grundriss aus, bestimmt die Höhenzonen und erstellt die vollständige Berechnung nach WoFlV und DIN 277 — inklusive korrekter Anrechnungsfaktoren für alle Dachschrägen.
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3
PDF-Dokumente erhalten: Sie erhalten drei signierte PDF-Varianten per E-Mail: DIN 277, WoFlV und ein Komplett-Dokument. Zur Vorlage bei Banken, Behörden oder Mietern geeignet.
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- ● Höhenzonen selbst bestimmen
- ● Fehlerrisiko bei Schrägen
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