Stimmt Ihre Wohnfläche?
Jede dritte Wohnung in Deutschland ist laut Studien falsch vermessen. Laden Sie Ihren Grundriss hoch und erfahren Sie in Sekunden, ob Sie möglicherweise zu viel Miete zahlen.
33 %
aller Wohnungen sind laut Studien falsch vermessen
∅ 200 €
durchschnittliche Überzahlung pro Jahr bei falscher Fläche
10 %
Schwelle nach BGH — ab hier Anspruch auf Mietminderung
3 Jahre
können Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Prüfen Sie jetzt Ihre Wohnfläche
Grundriss hochladen, Eckdaten eingeben, Ergebnis erhalten. In unter 30 Sekunden wissen Sie, ob Ihre Wohnfläche stimmt.
Grundriss wird analysiert...
Dies kann bis zu 30 Sekunden dauern.
Geschätzte Fläche (WoFlV)
Fläche laut Mietvertrag
Abweichung
Mögliche Überzahlung
pro Monat
pro Jahr
Abweichung über 10%
Bei einer Abweichung von mehr als 10% zwischen tatsächlicher und vereinbarter Wohnfläche kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen (vgl. BGH-Rechtsprechung zu § 536 BGB). Wir empfehlen, dies durch eine professionelle Wohnflächenberechnung bestätigen zu lassen.
Erkannte Räume
Angewandte Abzüge (WoFlV)
Nächste Schritte
Diese Schätzung ersetzt keine vollständige Wohnflächenberechnung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Mietminderung benötigen Sie eine qualifizierte Berechnung nach WoFlV.
Diese KI-gestützte Schätzung stellt keine Rechtsberatung und keine vollständige Wohnflächenberechnung dar. Die tatsächliche Wohnfläche kann abweichen. Für verbindliche Ergebnisse empfehlen wir eine professionelle Vermessung.
Analyse fehlgeschlagen
Warum Sie Ihre Wohnfläche prüfen sollten
Eine falsche Wohnflächenangabe betrifft nicht nur die Miete — sie wirkt sich auf Nebenkosten, Grundsteuer und sogar den Immobilienwert aus.
Zu viel Miete zahlen
Die Kaltmiete berechnet sich pro Quadratmeter. Ist die Wohnfläche im Vertrag zu groß angegeben, zahlen Sie jeden Monat zu viel — und das oft seit Jahren.
Überhöhte Nebenkosten
Betriebskosten werden häufig nach Wohnfläche umgelegt. Eine falsche Quadratmeterzahl bedeutet: Sie tragen einen größeren Anteil als Ihnen zusteht.
Mieterhöhungen auf falscher Basis
Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, basiert diese auf der Wohnfläche. Ist diese falsch, fällt die Erhöhung höher aus als erlaubt.
So viel können Sie zurückbekommen
Frau M. mietet eine Wohnung mit 75 m² laut Mietvertrag und zahlt 750 € Kaltmiete. Nach einer Prüfung stellt sich heraus: Die tatsächliche Wohnfläche beträgt nur 65 m² — eine Abweichung von über 13 %.
- Mietminderung: 13,3 % weniger Miete = ca. 100 € pro Monat
- Rückforderung: Bis zu 3 Jahre rückwirkend = ca. 3.600 €
- Nebenkosten-Korrektur: Ebenfalls anteilig zu viel gezahlt
Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächlichen Beträge hängen vom Einzelfall ab. Wir empfehlen bei rechtlichen Fragen die Beratung durch einen Fachanwalt oder Ihre Mietervereinigung.
So funktioniert der Quick-Check
In drei Schritten zur ersten Einschätzung — kostenlos und ohne Registrierung.
Grundriss hochladen
Fotografieren Sie Ihren Grundriss oder laden Sie eine vorhandene Datei hoch (JPG, PNG, PDF).
Eckdaten eingeben
Wohnfläche laut Mietvertrag und Kaltmiete — mehr brauchen wir nicht. Optional: Dachschrägen, Balkon.
Ergebnis erhalten
Unsere KI schätzt die tatsächliche Fläche nach WoFlV und zeigt mögliche Abweichungen und Überzahlungen.
Wann lohnt sich eine Prüfung besonders?
Dachgeschoss-Wohnung
Dachschrägen werden häufig voll angerechnet, obwohl nach WoFlV nur 50 % oder gar nichts zählt.
Balkon oder Terrasse vorhanden
Balkone dürfen nach WoFlV nur zu 25 % angerechnet werden — in vielen Verträgen steht mehr.
Hohe Miete pro Quadratmeter
Je höher die Miete, desto größer die mögliche Ersparnis. In Großstädten lohnt sich die Prüfung besonders.
Mieterhöhung erhalten
Bevor Sie einer Mieterhöhung zustimmen, lohnt es sich zu prüfen, ob die zugrunde liegende Wohnfläche stimmt.
Altbau mit ungewöhnlichem Grundriss
Erker, Nischen, verwinkelte Räume — gerade bei Altbauten sind Vermessungsfehler besonders häufig.
Wohnung fühlt sich kleiner an
Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Wenn sich die Wohnung kleiner anfühlt als angegeben, lohnt sich ein Check.
Ihre Rechte bei falscher Wohnfläche
Laut BGH-Rechtsprechung können Mieter bei einer Abweichung von mehr als 10 % Ansprüche geltend machen.
Mietminderung
Bei einer Abweichung über 10 % kann laut BGH-Rechtsprechung ein Anspruch auf Mietminderung bestehen — anteilig in Höhe der Abweichung.
Mehr erfahrenRückforderung
Zu viel gezahlte Miete können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend zurückfordern. Das kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Mehr erfahrenNebenkosten-Korrektur
Betriebskosten müssen auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden. Eine Korrektur ist auch rückwirkend möglich.
Mehr erfahrenDie hier dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihre Mietervereinigung.
Ratgeber für Mieter
Vertiefen Sie Ihr Wissen — und erfahren Sie genau, welche Rechte Sie haben.
Wohnung kleiner als im Mietvertrag — was tun?
Die 10-%-Regel nach BGH, Ihre Rechte als Mieter und warum ein professioneller Nachweis entscheidend ist.
Artikel lesenZahle ich zu viel Miete?
Häufigste Gründe für Überzahlung, konkretes Rechenbeispiel und wie eine Prüfung abläuft.
Artikel lesenMietminderung wegen falscher Wohnfläche
Anspruch, Berechnung und Musterschreiben — alles was Sie für den nächsten Schritt brauchen.
Artikel lesenHäufige Fragen
Ist der Quick-Check wirklich kostenlos?
Wie genau ist die Schätzung?
Was passiert mit meinen Daten?
Was kann ich tun, wenn die Abweichung über 10 % liegt?
Reicht der Quick-Check als Nachweis gegenüber dem Vermieter?
Was ist die 10-%-Regel?
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