Wohnflächenberechnung für Vermieter

Korrekte Wohnfläche im Mietvertrag, rechtssichere Mieterhöhung, Grundsteuererklärung — als Vermieter brauchen Sie eine belastbare Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung.

Typische Risiken

Warum die Wohnfläche für Vermieter entscheidend ist

Eine falsche Wohnflächenangabe kann Sie als Vermieter teuer zu stehen kommen — rechtlich und finanziell.

Mieterhöhung abgelehnt

Sie beantragen eine Mieterhöhung, aber der Mieter widerspricht — weil die Wohnfläche im Mietvertrag nicht stimmt. Ohne korrekte Berechnung haben Sie keine Handhabe.

Rückforderungen durch Mieter

Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter Miete rückwirkend zurückfordern. Das kann schnell mehrere Tausend Euro bedeuten.

Grundsteuererklärung

Für die Grundsteuer müssen Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie korrekt angeben. Ohne eine aktuelle Berechnung riskieren Sie falsche Steuerbescheide und Nachzahlungen.

Die Lösung

WoFlV-konforme Berechnung — rechtssicher und unkompliziert

wohnraum-rechner.de berechnet die Wohnfläche Ihrer Mietobjekte exakt nach Wohnflächenverordnung. Vom Architekten signiert und von Gerichten anerkannt.

WoFlV-konforme Berechnung

Die Software berechnet die Wohnfläche exakt nach Wohnflächenverordnung — inklusive korrekter Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen.

BGH-konform

Die Berechnung entspricht den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung zur Wohnfläche im Mietrecht. Geeignet als Nachweis bei Mieterhöhungen und Streitigkeiten.

Vom Architekten signiert

Jedes Dokument wird von einem qualifizierten Architekten geprüft und persönlich signiert. Das schafft Vertrauen und Rechtssicherheit.

Drei PDF-Dokumente

Sie erhalten drei vollständige Dokumente: Berechnung nach DIN 277, nach WoFlV und ein Komplett-Dokument mit beiden Berechnungen.

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Rechtlicher Hintergrund

Wohnfläche im Mietrecht: Was Vermieter wissen müssen

BGH-Urteil zur 10%-Toleranzgrenze

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, liegt ein Mietmangel vor (BGH, VIII ZR 133/03). Der Mieter kann die Miete entsprechend mindern und zu viel gezahlte Beträge rückwirkend zurückfordern.

Für Vermieter bedeutet das: Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist kein optionaler Aufwand, sondern eine rechtliche Absicherung. Wer die Wohnfläche falsch angibt, riskiert jahrelange Rückforderungen.

WoFlV: Der Standard im Mietrecht

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der gesetzliche Standard für die Wohnflächenberechnung im Mietrecht. Sie regelt verbindlich, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie angerechnet werden:

  • Flächen unter 1 m Raumhöhe: 0 % Anrechnung
  • Flächen zwischen 1 m und 2 m Raumhöhe: 50 % Anrechnung
  • Balkone und Terrassen: 25 % bis 50 % Anrechnung
  • Flächen ab 2 m Raumhöhe: 100 % Anrechnung

Ausführlicher Ratgeber: Wohnfläche & Mieterhöhung

Alles, was Vermieter zur Wohnfläche bei Mieterhöhungen wissen müssen — mit Rechenbeispielen und BGH-Urteilen.

Zum Ratgeber

Häufige Fragen zur Wohnfläche für Vermieter

Welche Wohnflächenberechnung brauche ich als Vermieter?
Im Mietrecht ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) der Standard. Sie regelt, wie Wohnflächen berechnet werden — inklusive Dachschrägen, Balkone und Terrassen. Eine WoFlV-konforme Berechnung ist Voraussetzung für rechtssichere Mietverträge und Mieterhöhungen.
Was passiert bei falscher Wohnfläche im Mietvertrag?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann der Mieter die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH, VIII ZR 133/03). Das gilt auch rückwirkend. Eine korrekte Berechnung schützt vor solchen Forderungen.
Kann ich die Berechnung für die Mieterhöhung verwenden?
Ja. Unsere Berechnung nach Wohnflächenverordnung ist geeignet als Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das vom Architekten signierte Dokument weist die tatsächliche Wohnfläche rechtssicher nach.
Brauche ich die Wohnfläche für die Grundsteuererklärung?
Ja, für die Grundsteuererklärung nach dem neuen Grundsteuergesetz müssen Eigentümer die Wohnfläche ihres Gebäudes angeben. Eine professionelle Wohnflächenberechnung liefert die korrekten Werte und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Wie schnell erhalte ich meine Wohnflächenberechnung?
Wenn Sie die Raumdaten selbst eingeben, erhalten Sie das PDF-Dokument sofort nach Abschluss — in ca. 15 Minuten. Alternativ können Sie einen Grundriss hochladen und die Berechnung vom Experten erstellen lassen (Lieferung in 7 Werktagen oder 48h Express).

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