Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

Die Grundsteuerreform verlangt von Eigentümern eine korrekte Wohnflächenangabe. Erfahren Sie, welche Flächen zählen, wo Sie die Daten finden und wie Sie Ihre Wohnfläche in Minuten ermitteln.

Kurz gesagt

Welche Wohnfläche gehört in die Grundsteuererklärung?

Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung — nicht die Grundfläche und nicht der DIN-277-Wert. Das gilt im Bundesmodell und in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen; nur Baden-Württemberg fragt keine Wohnfläche für den Grundsteuerwert ab. Es gelten dieselben Regeln wie im Mietrecht: Räume ab 2 m lichter Höhe zu 100 %, Flächen zwischen 1 m und 2 m zu 50 %, unter 1 m zu 0 %. Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 %.

Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Bei Anbau, Umbau oder Nutzungsänderung muss die Fläche erneut gemeldet werden.

Fundstelle: §§ 2–4 WoFlV

Wohnfläche für die Erklärung überschlagen

In die Grundsteuererklärung gehört der WoFlV-Wert. Der Rechner zeigt ihn getrennt vom DIN-277-Wert, damit nichts verwechselt wird.

Anrechenbare Fläche prüfen

Flächenart wählen, Quadratmeter eintragen — die Anrechnung nach beiden Normen erscheint sofort.

Wohnfläche WoFlV

0,00 m²

Fläche DIN 277

0,00 m²

Für ein Dokument, das Sie weitergeben können, braucht es zusätzlich Objektdaten, Raumbezeichnungen und eine Unterschrift.

Anrechnung nach §§ 2–4 WoFlV bzw. DIN 277:2021-08. Orientierungswerte — ob ein Balkon zu 25 % oder 50 % zählt, hängt vom Einzelfall ab.

Was hat die Grundsteuerreform mit der Wohnfläche zu tun?

Mit der Grundsteuerreform wurde die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland grundlegend neu geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Berechnungsmethode auf Basis veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Seit 2022 müssen deshalb alle Grundstückseigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung (auch „Feststellungserklärung" genannt) abgeben.

Ein zentraler Bestandteil dieser Erklärung ist die Wohnfläche. Je nach Bundesland fließt sie direkt in die Berechnung des neuen Grundsteuerwerts ein. Falsche Angaben können dazu führen, dass Sie dauerhaft zu viel oder zu wenig Grundsteuer zahlen — oder im schlimmsten Fall eine Nachprüfung durch das Finanzamt riskieren.

Wichtig: Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Sache. Bei wesentlichen Änderungen an Ihrem Gebäude (Anbau, Umbau, Nutzungsänderung) müssen Sie die Wohnfläche erneut melden. Eine aktuelle und korrekte Wohnflächenberechnung lohnt sich also langfristig.

Welche Wohnfläche wird in der Grundsteuererklärung benötigt?

In der Grundsteuererklärung müssen Sie die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) angeben. Dabei gelten die gleichen Regeln wie im Mietrecht:

  • Vollständig angerechnet (100 %) werden alle Räume mit einer lichten Höhe ab 2 Metern — also Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure innerhalb der Wohnung.
  • Zur Hälfte angerechnet (50 %) werden Flächen unter Dachschrägen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern.
  • Nicht angerechnet (0 %) werden Flächen unter 1 Meter Höhe sowie Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen.
  • Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet.

Zusätzlich zur Wohnfläche wird die Nutzfläche abgefragt, wenn Teile des Gebäudes nicht zum Wohnen dienen, etwa ein Büro, eine Praxis oder ein Laden. Die Finanzverwaltung ermittelt im Bundesmodell die Wohnfläche regelmäßig nach der WoFlV und die Nutzfläche nach DIN 277. Nebenräume, die zur Wohnnutzung gehören, also Keller-, Abstell-, Wasch-, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen, werden dabei nicht als Nutzfläche einbezogen (AEBewGrSt, A 249.1).

Flächentyp Anrechnung Beispiele
Wohnfläche 100 % Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer
Dachschräge 1–2 m 50 % Flächen unter Dachschrägen
Balkon / Terrasse 25 % Balkone, Loggien, Terrassen
Keller / Garage 0 % Kellerräume, Waschküche, Garage

Wohnfläche bei der Grundsteuer je Bundesland

In 15 von 16 Ländern bestimmt die Wohnfläche nach WoFlV die Grundsteuer mit, nur in Baden-Württemberg nicht. Wie stark sie wirkt, hängt vom Modell ab: Im Bundesmodell steuert sie über eine statistische Miete den Ertragswert, in den Flächenmodellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wird sie direkt mit einem festen Betrag je Quadratmeter angesetzt.

Land / Modell Rolle der Wohnfläche Flächenregel und Besonderheiten
Bundesmodell: BE, BB, HB, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Ertragswertverfahren: Wohnfläche × monatliche Nettokaltmiete je m² nach Anlage 39 BewG, gestaffelt nach Land, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr, mit Zu- oder Abschlag je Mietniveaustufe (§ 254 BewG) Wohnfläche regelmäßig nach WoFlV; Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Boden- und Heizungsräume bleiben außer Ansatz, auch nicht als Nutzfläche (AEBewGrSt A 254, AEBewGrSt A 249.1). Garagenstellplatz: Festwert 35 €/Monat (Anlage 39 BewG).
Bundesmodell mit eigenen Messzahlen: Sachsen, Saarland, Thüringen (ab 2027), Berlin, Bremen wie Bundesmodell Steuermesszahl für Wohngrundstücke in Sachsen 0,36 ‰ (SächsGrStMG), im Saarland 0,34 ‰ (Finanzministerium Saarland), in Thüringen ab 2027 0,23 ‰ (Finanzministerium Thüringen), statt 0,31 ‰ nach § 15 GrStG. Berlin und Bremen ändern nur die Messzahl für Nichtwohngrundstücke (BMF).
Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell keine: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert, auf die Bebauung kommt es nicht an Steuermesszahl um 30 % ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient (Finanzministerium BW)
Bayern: Flächenmodell Wohnfläche × 0,50 €, Messzahl 70 %; Grundstück × 0,04 € „Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung"; Flächen auf volle m² abgerundet; Garagen bis 50 m² und Nebengebäude bis 30 m² außer Ansatz (Art. 2 bis 4 BayGrStG)
Hamburg: Wohnlagemodell Wohnfläche × 0,50 €, Messzahl 70 %; Grundstück × 0,04 € Wohnfläche nach WoFlV, Balkone fest zu einem Viertel, Zubehörräume weder als Wohn- noch als Nutzfläche (AEHmbGrStG, A H 2.1); Garagen bis 50 m² und Nebengebäude bis 30 m² außer Ansatz; zusätzliche Messzahlermäßigung von 25 % für die normale Wohnlage (Finanzbehörde Hamburg)
Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren Wohnfläche × 0,50 €, Messzahl 70 % (effektiv 0,35 €/m²); Grundstück × 0,04 €; Summe × Lage-Faktor Wohnfläche regelmäßig nach WoFlV, Kellerräume zählen nicht; Garagen, die Wohngebäuden dienen, bleiben außer Ansatz, wenn sie im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen oder ihre Grundfläche 100 m² nicht überschreitet; Nebengebäude unter 30 m² ebenso (Finanzverwaltung Hessen)
Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell Wohnfläche × 0,50 €, Messzahl 70 % (effektiv 0,35 €/m²); Grundstück × 0,04 €; Summe × Lage-Faktor Wohnfläche regelmäßig nach WoFlV; Garagen bis 50 m² und Nebengebäude bis 30 m² außer Ansatz (LStN Niedersachsen)

Rechenbeispiel Flächenmodell (Bayern)

Einfamilienhaus, Grundstück 600 m², Wohnfläche nach WoFlV 140 m², keine Garage über 50 m². Der Hebesatz von 400 % ist eine Annahme, jede Gemeinde legt ihren eigenen fest.

Grund und Boden: 600 m² × 0,04 € × 100 %24,00 €

Wohnfläche: 140 m² × 0,50 € × 70 %49,00 €

Grundsteuermessbetrag73,00 €

× Hebesatz 400 % (Annahme)292,00 € pro Jahr

Jeder Quadratmeter Wohnfläche kostet in diesem Beispiel 1,40 € Grundsteuer im Jahr (0,50 € × 70 % × 400 %). Wer einen 20 m² großen Hobbykeller fälschlich als Wohnfläche angibt, zahlt 28,00 € im Jahr zu viel. In Hessen und Niedersachsen wird die Summe zusätzlich mit dem Lage-Faktor multipliziert, in Hamburg kann die Ermäßigung für die normale Wohnlage hinzukommen.

Für alle Modelle mit Wohnfläche gleich: Keller, Waschküche, Heizungsraum und Dachboden sind nach § 2 Abs. 3 WoFlV keine Wohnfläche, Dachschrägen werden nach Höhe gestaffelt, Balkone in der Regel zu einem Viertel angerechnet. Welche Kellerräume ausnahmsweise doch zählen, erklärt Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Wohnfläche allein reicht nicht: Bodenrichtwert und Grundstücksfläche

Die Wohnfläche ist nur einer von mehreren Werten in der Erklärung. Welche weiteren Angaben Sie brauchen, hängt vom Modell Ihres Bundeslands ab. Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert für Wohngrundstücke im Ertragswertverfahren ermittelt: Die Wohnfläche bestimmt über die statistische Nettokaltmiete (Anlage 39 BewG) den Ertrag, dazu kommt der abgezinste Bodenwert — also Grundstücksfläche × Bodenrichtwert nach § 247 BewG. Maßgeblich ist immer der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der heutige.

Modell / Bundesland Wohnfläche nötig? Bodenrichtwert nötig?
Bundesmodell (BE, BB, HB, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) Ja Ja
Baden-Württemberg (Bodenwertmodell) Nein Ja
Bayern, Hamburg (Flächen- bzw. Wohnlagemodell) Ja Nein
Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell) Ja Mittelbar über den Lagefaktor

Praktisch heißt das: In Baden-Württemberg brauchen Sie die Wohnfläche nur für die ermäßigte Steuermesszahl bei überwiegender Wohnnutzung, nicht für den Grundsteuerwert selbst. In Bayern und Hamburg zählt umgekehrt allein die Gebäudefläche, der Bodenrichtwert bleibt außen vor. In Hessen und Niedersachsen fließt er über einen Lagefaktor ein, der das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt abbildet.

Wenn Sie die Wohnfläche ermittelt haben und wissen möchten, was daraus rechnerisch folgt, hilft ein Grundsteuer-Rechner für alle 16 Ländermodelle, der Wohnfläche, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zusammenführt. portal-bodenrichtwert.de ist ein privates Informationsportal, keine Behörde.

Dieselben drei Werte brauchen Vermieter ein zweites Mal: bei der Kaufpreisaufteilung in Gebäude- und Bodenanteil für die Abschreibung. Das Finanzamt leitet den Gebäudewert im Sachwertverfahren aus der Wohnfläche ab, den Bodenwert aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Ein zu niedrig angesetzter Gebäudeanteil kostet jedes Jahr Abschreibung. kaufpreisaufteilung-online.de ist ein privates Portal; der Rechner ist kostenlos, ein dort angebotenes Gutachten kostenpflichtig.

Wo finde ich meine Wohnfläche?

Viele Eigentümer kennen ihre exakte Wohnfläche nicht. Bevor Sie selbst messen, prüfen Sie zunächst, ob die Angabe bereits vorliegt. An diesen Stellen werden Sie am häufigsten fündig:

  • 1
    Kaufvertrag oder Teilungserklärung: In beiden Dokumenten ist die Wohnfläche in der Regel angegeben. Prüfen Sie allerdings, nach welcher Norm die Fläche berechnet wurde — oft fehlt diese Angabe, und die genannte Fläche weicht von der WoFlV-Berechnung ab.
  • 2
    Bauunterlagen und Grundrisspläne: Im Bauantrag oder in der Baugenehmigung finden sich häufig Flächenberechnungen. Auch Grundrisspläne vom Architekten enthalten oft die Raummaße — eine hervorragende Grundlage für eine Neuberechnung.
  • 3
    Mietvertrag (bei vermieteten Objekten): Falls Sie die Immobilie vermieten, steht die Wohnfläche im Mietvertrag. Beachten Sie jedoch, dass Mietverträge manchmal veraltete oder gerundete Werte enthalten.
  • 4
    Wohnflächenberechnung vom Gutachter: Falls bereits ein Sachverständiger eine Wohnflächenberechnung erstellt hat, ist dies die zuverlässigste Quelle. Achten Sie darauf, dass die Berechnung nach WoFlV erfolgt ist.

Nicht weiterführend ist dagegen der Grundbuchauszug: Dort steht ausschließlich die Grundstücksfläche, nie die Wohnfläche. Mehr dazu unter Steht die Wohnfläche im Grundbuch?

Kein Dokument zur Hand? Kein Problem. Wenn Sie einen Grundrissplan haben — auch als Foto oder Scan — können Sie die Wohnfläche mit einem Online-Tool wie dem wohnraum-rechner.de in wenigen Minuten selbst berechnen. Unsere KI erkennt die Räume automatisch aus Ihrem Grundriss.

Grundriss hochladen, Wohnfläche erhalten

Laden Sie Ihren Grundriss hoch — unsere KI erkennt die Räume und berechnet die Wohnfläche nach WoFlV und DIN 277 in wenigen Minuten.

Mehr dazu: Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet · qualifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank

Wohnfläche selbst berechnen: So gehen Sie vor

Wenn keine verwertbare Wohnflächenberechnung vorliegt, können Sie die Fläche selbst ermitteln. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege:

Weg 1: Manuelles Vermessen vor Ort

Messen Sie jeden Raum einzeln aus — Länge, Breite und bei Dachschrägen die Raumhöhe. Notieren Sie die Werte und berechnen Sie die Fläche pro Raum. Für die korrekte WoFlV-Berechnung müssen Sie anschließend die Anrechnungsfaktoren (Höhenfaktor, Nutzungstyp) berücksichtigen.

Diese Methode ist genau, aber zeitaufwendig: Für eine durchschnittliche Wohnung mit 5–7 Räumen sollten Sie 1–2 Stunden für das Vermessen und die anschließende Berechnung einplanen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Wohnfläche richtig messen.

Weg 2: Grundriss nutzen und KI-gestützt berechnen

Deutlich schneller geht es, wenn Sie bereits einen Grundrissplan haben. Statt jeden Raum einzeln vor Ort zu vermessen, können Sie den Grundriss in ein Online-Tool hochladen. Der wohnraum-rechner.de nutzt KI-Technologie, um aus Ihrem Grundriss automatisch die Räume zu erkennen, die Maße zu extrahieren und die Wohnfläche nach WoFlV und DIN 277 zu berechnen.

Manuell vermessen

  • ● 1–2 Stunden pro Wohnung
  • ● Laser-Messgerät erforderlich
  • ● Fehlerrisiko bei Sonderformen
  • ● Vor Ort erforderlich

KI aus Grundriss

  • ✓ Wenige Minuten
  • ✓ Nur Grundriss-Foto/Scan nötig
  • ✓ Automatische Berechnung
  • ✓ Von überall aus möglich

Häufige Fehler bei der Wohnfläche in der Grundsteuererklärung

Die Finanzämter prüfen die Angaben in der Grundsteuererklärung stichprobenartig. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie diese typischen Fehler kennen:

  • ×
    Wohnfläche aus dem Kaufvertrag ungeprüft übernehmen: Die Fläche im Kaufvertrag basiert häufig auf einer DIN-277-Berechnung oder ist geschätzt. Für die Grundsteuer wird die Wohnfläche nach WoFlV benötigt — diese kann deutlich abweichen, besonders bei Dachgeschosswohnungen.
  • ×
    Balkone und Terrassen voll anrechnen: Ein häufiger Fehler: Die Fläche von Balkon oder Terrasse wird mit 100 % angegeben. Nach WoFlV werden diese Flächen aber in der Regel nur zu 25 % angerechnet. Eine zu hohe Angabe führt zu einer höheren Grundsteuer.
  • ×
    Dachschrägen nicht berücksichtigen: Bei Dachgeschosswohnungen muss die Wohnfläche nach Höhenzonen aufgeteilt werden. Wer die volle Grundfläche angibt, ohne die Abzüge für niedrige Bereiche vorzunehmen, zahlt möglicherweise jahrelang zu viel Grundsteuer.
  • ×
    Nutzfläche und Wohnfläche verwechseln: Die Erklärung fragt Wohn- und Nutzfläche getrennt ab. Nutzfläche meint dort Flächen, die nicht dem Wohnen dienen, etwa ein Büro oder einen Laden. Ein Hobbykeller ist weder Wohnfläche, noch wird er im Bundesmodell als Nutzfläche angesetzt, wenn er zur Wohnnutzung gehört.
  • ×
    Wohnfläche „pi mal Daumen" schätzen: Grobe Schätzungen sind riskant. Das Finanzamt kann bei einer Überprüfung eine Neuberechnung verlangen. Dann stehen Sie ohne Dokumentation da. Eine nachvollziehbare Berechnung mit Protokoll schützt Sie im Streitfall.

Schnell zur Wohnfläche: Grundriss hochladen, KI rechnet

Für die Grundsteuererklärung brauchen Sie eine belastbare Wohnflächenberechnung — keine grobe Schätzung. Gleichzeitig möchte niemand tagelang auf einen Gutachter warten oder hunderte Euro für eine einfache Berechnung ausgeben.

Der wohnraum-rechner.de bietet einen Mittelweg: Laden Sie Ihren Grundriss als Foto oder PDF hoch, und unsere KI erkennt automatisch die Räume, ihre Form und die Maße. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine vollständige Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 — inklusive PDF-Dokument, das Sie für Ihre Unterlagen archivieren können.

  • 1
    Grundriss hochladen: Fotografieren Sie Ihren Grundrissplan oder laden Sie ihn als PDF hoch. Auch ältere, handgezeichnete Grundrisse werden von der KI erkannt.
  • 2
    KI erkennt Räume und Maße: Die künstliche Intelligenz identifiziert Raumtypen, Abmessungen und Sonderbereiche wie Dachschrägen oder Balkone — und ordnet automatisch die korrekten Anrechnungsfaktoren zu.
  • 3
    Ergebnis prüfen und PDF herunterladen: Sie erhalten die berechnete Wohnfläche nach WoFlV und DIN 277. Prüfen Sie die Werte, passen Sie bei Bedarf einzelne Räume an und laden Sie das fertige PDF-Dokument herunter.

Das Ergebnis können Sie direkt für Ihre Grundsteuererklärung verwenden. Und falls das Finanzamt Rückfragen hat, haben Sie ein professionelles Berechnungsdokument als Nachweis.

Häufige Fragen zur Wohnfläche bei der Grundsteuer

Welche Wohnfläche gehört in die Grundsteuererklärung?

Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Das gilt im Bundesmodell und in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Nur in Baden-Württemberg geht die Wohnfläche nicht in die Berechnung ein, dort zählen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Welche Räume zählen bei der Grundsteuer nicht zur Wohnfläche?

Keller, Waschküche, Trockenraum, Heizungsraum, Dachboden, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Garagen, denn sie sind nach der WoFlV Zubehörräume. Im Bundesmodell werden solche Nebenräume, die zur Wohnnutzung gehören, auch nicht als Nutzfläche angesetzt. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel.

Brauche ich in Baden-Württemberg die Wohnfläche für die Grundsteuer?

Nein, nicht für den Grundsteuerwert. Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Es kommt lediglich darauf an, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, denn dann ermäßigt sich die Steuermesszahl um 30 Prozent.

Wie wirkt sich die Wohnfläche in Bayern auf die Grundsteuer aus?

Jeder Quadratmeter Wohnfläche wird mit 0,50 Euro angesetzt und mit einer Messzahl von 70 Prozent multipliziert, also effektiv 0,35 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen 0,04 Euro je Quadratmeter Grundstück. Die Summe ist der Grundsteuermessbetrag, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet.

Zählt die Garage bei der Grundsteuer?

Nicht als Wohnfläche. Im Bundesmodell wird für einen Garagenstellplatz ein fester Mietwert von 35 Euro im Monat angesetzt. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen bleiben Garagen, die zur Wohnnutzung gehören, bis 50 m² außer Ansatz. In Hessen bleiben Garagen von Wohngebäuden außer Ansatz, wenn sie im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen oder höchstens 100 m² groß sind.

Kann ich eine alte Wohnflächenberechnung verwenden?

Oft ja. Niedersachsen lässt zum Beispiel ausdrücklich eine bis Ende 2003 nach früherem Recht erstellte Berechnung zu, wenn seitdem nicht umgebaut wurde. Wichtig ist, dass die Berechnung die Regeln der WoFlV im Wesentlichen abbildet: keine Kellerräume, Dachschrägen gestaffelt, Balkone nicht voll.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 1. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung; maßgeblich sind die Ausfüllanleitungen Ihres Landes.

D. Pilz, Architekt

D. Pilz

Architekt

Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.

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