Steht die Wohnfläche im Grundbuch?

Kurz gesagt: nein. Das Grundbuch führt Eigentum, Lasten und die Grundstücksfläche — die Wohnfläche steht dort nicht. Hier erfahren Sie, was das Grundbuch tatsächlich enthält, wo Sie Ihre Wohnfläche finden und wann Sie einen Grundbuchauszug wirklich brauchen.

Die kurze Antwort

Im Grundbuch steht keine Wohnfläche. Das Grundbuch ist ein Rechtsregister: Es dokumentiert, wem ein Grundstück gehört, welche Lasten darauf liegen und welche Grundpfandrechte eingetragen sind. Die einzige Flächenangabe darin ist die Grundstücksfläche in Quadratmetern — übernommen aus dem Liegenschaftskataster.

Das führt regelmäßig zu Missverständnissen. Wer beim Verkauf, bei einer Mieterhöhung oder für die Grundsteuererklärung nach „der Fläche" sucht, landet oft beim Grundbuchauszug — und findet dort eine Zahl, die mit der Wohnfläche nichts zu tun hat. Ein Grundstück von 620 m² kann ein Haus mit 140 m² Wohnfläche tragen; beide Werte stehen in völlig unterschiedlichen Registern und folgen unterschiedlichen Regeln.

Die Wohnfläche entsteht nicht in einem Amt, sondern durch eine Berechnung — nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach DIN 277. Es gibt keine Behörde, die sie für Sie führt.

Was steht im Grundbuch — und in welcher Abteilung?

Jedes Grundbuchblatt ist nach demselben Schema aufgebaut. Wer weiß, welche Information in welchem Teil steht, findet sich in wenigen Sekunden zurecht:

Teil Inhalt
Aufschrift Zuständiges Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Band und Blattnummer — die „Adresse" des Grundbuchblatts.
Bestandsverzeichnis Beschreibung des Grundstücks: Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie die Grundstücksgröße in m². Hier steht die einzige Fläche des gesamten Grundbuchs.
Abteilung I Eigentümer und Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag in der Zwangsversteigerung).
Abteilung II Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Auflassungsvormerkungen, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerke.
Abteilung III Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden — also die Sicherheiten der finanzierenden Banken.

Gelöschte Eintragungen werden nicht entfernt, sondern gerötet — sie bleiben lesbar. Ein Auszug zeigt damit auch die Historie: abgelöste Grundschulden, frühere Eigentümer, erledigte Vormerkungen. Was Sie dort nirgends finden: eine Raumaufteilung, Raummaße oder eine Wohnfläche.

Sonderfall Eigentumswohnung: das Wohnungsgrundbuch

Bei Eigentumswohnungen wird für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt. Dort steht ein Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung nach Aufteilungsplan — zum Beispiel: „87/1.000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4".

Häufiger Irrtum: Der Miteigentumsanteil ist keine Wohnfläche. Er wurde bei der Aufteilung oft grob an den Wohnflächen orientiert, ist aber ein rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum — kein Flächenmaß. Aus „87/1.000" lassen sich keine Quadratmeter ableiten.

Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzfläche — drei Zahlen, drei Zwecke

Wer die drei Flächenbegriffe auseinanderhält, spart sich viel Ärger — beim Verkauf, im Mietrecht und gegenüber dem Finanzamt:

Fläche Quelle Grundlage Wofür
Grundstücksfläche Grundbuch / Liegenschaftskataster Amtliche Vermessung Bebaubarkeit, Bodenrichtwert, Grundsteuer (Grund und Boden)
Wohnfläche Wohnflächenberechnung WoFlV Miethöhe, Nebenkostenumlage, Kaufpreis je m², Grundsteuererklärung
Nutz- und Grundfläche Flächenberechnung DIN 277 Bauantrag, Wertgutachten, Versicherungssumme, gewerbliche Flächen

Die beiden Berechnungsnormen führen zu unterschiedlichen Ergebnissen — vor allem bei Dachschrägen, Balkonen und Kellerräumen. Welche wann gilt, erklären wir im Detail unter WoFlV vs. DIN 277 und Was zählt zur Wohnfläche?.

Wo die Wohnfläche wirklich steht

Wenn nicht im Grundbuch — wo dann? Diese fünf Quellen kommen in Frage, geordnet nach Zuverlässigkeit:

  • 1
    Vorhandene Wohnflächenberechnung: Die belastbarste Quelle. Sie weist jeden Raum einzeln aus und nennt die zugrunde gelegte Norm. Prüfen Sie, ob nach WoFlV oder DIN 277 gerechnet wurde — und ob seither umgebaut wurde.
  • 2
    Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (bei Eigentumswohnungen): Enthält die Aufteilung des Gebäudes und häufig auch Flächenangaben je Einheit. Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in den Grundakten und ist zusammen mit dem Grundbuchauszug einsehbar.
  • 3
    Bauakte bei der Bauaufsichtsbehörde: Bauantrag und Baugenehmigung enthalten meist Flächenberechnungen und maßstäbliche Grundrisse. Eigentümer können die Bauakte beim zuständigen Bauamt einsehen — oft die einzige Quelle bei Altbauten.
  • 4
    Kaufvertrag oder Mietvertrag: Beide nennen in der Regel eine Wohnfläche — aber ohne Berechnungsweg und oft ohne Angabe der Norm. Gerade bei Dachgeschosswohnungen weichen diese Werte häufig deutlich ab.
  • 5
    Energieausweis: Nennt eine Gebäudenutzfläche beziehungsweise Wohnfläche. Diese ist energetisch definiert und taugt allenfalls als Plausibilitätscheck, nicht als Nachweis.

Widersprechen sich die Quellen — was häufig vorkommt — hilft nur eine eigene Berechnung. Wie Sie dabei vorgehen, steht in unserer Anleitung Wohnfläche richtig messen.

Wohnfläche selbst ermitteln — ohne Amt, ohne Wartezeit

Räume erfassen oder Grundriss hochladen: Sie erhalten eine nachvollziehbare Berechnung nach WoFlV und DIN 277 als PDF.

Wann Sie einen Grundbuchauszug wirklich brauchen

Für eine Wohnflächenberechnung brauchen Sie keinen Grundbuchauszug. In diesen Situationen führt aber kein Weg daran vorbei:

  • Immobilienverkauf: Der Notar benötigt einen aktuellen Auszug, um Eigentum, Lasten und Belastungen zu prüfen. Käufer und finanzierende Bank verlangen ihn ebenfalls.
  • Finanzierung: Für die Eintragung einer Grundschuld muss die Bank den aktuellen Stand von Abteilung II und III kennen.
  • Erbfall: Nach dem Erbfall ist das Grundbuch zu berichtigen. Erben müssen ihre Berechtigung nachweisen — der Auszug zeigt den einzutragenden Stand.
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Grundlage für die Bewertung und Übertragung von Miteigentumsanteilen.
  • Streit über Wege- oder Wohnrechte: Abteilung II klärt, was tatsächlich eingetragen — und damit durchsetzbar — ist.

Wer darf Einsicht nehmen?

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Nach § 12 GBO ist Einsicht nur gestattet, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Unproblematisch ist das für Eigentümer, Notare, Behörden, Gerichte und Gläubiger mit vollstreckbarem Titel. Kaufinteressenten benötigen einen konkreten Nachweis, etwa einen Kaufvertragsentwurf oder eine Vollmacht des Eigentümers — reine Neugier genügt nicht.

Kosten und Zuständigkeit

Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) kostet ein einfacher Grundbuchauszug in der Regel 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Zuständig ist immer das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — nicht das Gericht an Ihrem Wohnort. Welches Gericht das ist, klärt das amtliche Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz; eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der Grundbuchämter führt ebenfalls zum Ziel.

Grundbuchamt finden — Übersicht nach Bundesland

Die Grundbuchführung ist Ländersache und organisatorisch unterschiedlich gelöst. In allen Bundesländern sind die Grundbuchämter heute bei den Amtsgerichten angesiedelt; wie viele Ämter es gibt und wie die Bezirke geschnitten sind, unterscheidet sich jedoch erheblich.

Den amtlichen Weg gehen Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz — dort finden Sie zu jedem Ort das zuständige Amtsgericht mit Anschrift und Kontaktdaten. Wer lieber nach Bundesland stöbert, findet in der folgenden Übersicht die Grundbuchämter je Land:

Bundesland Zuständigkeit Übersicht
Baden-Württemberg Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (Reform 2018, zuvor staatliche Notariate) Grundbuchämter in Baden-Württemberg
Bayern Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Bayern
Berlin Grundbuchämter bei mehreren Berliner Amtsgerichten Grundbuchämter in Berlin
Brandenburg Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Brandenburg
Bremen Amtsgerichte Bremen und Bremerhaven Grundbuchämter in Bremen
Hamburg Grundbuchämter bei den Hamburger Amtsgerichten Grundbuchämter in Hamburg
Hessen Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Rheinland-Pfalz
Saarland Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Saarland
Sachsen Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Sachsen
Sachsen-Anhalt Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Schleswig-Holstein
Thüringen Grundbuchamt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Grundbuchämter in Thüringen

Hinweis zu den verlinkten Übersichten: portal-grundbuchamt.de ist ein privater Dienstleister, der Anträge vorbereitet und an die zuständige Stelle weiterleitet — keine Behörde. Für die Vermittlung kann zusätzlich zu den Gerichtsgebühren ein Serviceentgelt anfallen. Sie können den Grundbuchauszug ebenso direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen — die amtlichen Kontaktdaten liefert das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz. Über einen Notar ist der Abruf ebenfalls möglich.

Beim Verkauf brauchen Sie beides

Verkauf und Finanzierung sind die Situationen, in denen Grundbuch und Wohnfläche gleichzeitig gebraucht werden — und in denen die Verwechslung der beiden am teuersten wird:

Der Grundbuchauszug klärt

  • Wem gehört die Immobilie?
  • Welche Rechte Dritter bestehen?
  • Welche Grundschulden sind eingetragen?
  • Wie groß ist das Grundstück?

Die Wohnflächenberechnung klärt

  • Wie groß ist die Wohnung tatsächlich?
  • Welcher Preis je m² ist angemessen?
  • Sind Dachschrägen korrekt angerechnet?
  • Womit ist die Angabe im Exposé belegt?

Eine zu hoch angesetzte Wohnfläche im Exposé kann Käufer zu Kaufpreisminderung oder Schadensersatz berechtigen — auch wenn der Verkäufer die Zahl nur aus alten Unterlagen übernommen hat. Wie groß dieses Risiko ist, zeigt unser Ratgeber Wohnfläche beim Immobilienverkauf.

Eine dokumentierte Berechnung mit Raumaufstellung und Angabe der Norm ist deshalb mehr als eine Formalie: Sie macht die Flächenangabe nachvollziehbar — für Käufer, Bank und Finanzamt gleichermaßen.

Häufige Fragen zu Grundbuch und Wohnfläche

Steht die Wohnfläche im Grundbuch?
Nein. Das Grundbuch dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Lasten und Grundpfandrechte. Zur Fläche enthält es ausschließlich die Grundstücksfläche in Quadratmetern, die aus dem Liegenschaftskataster übernommen wird. Eine Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung wird im Grundbuch nicht geführt.
Welche Fläche steht im Grundbuch?
Im Bestandsverzeichnis steht die Größe des Grundstücks (Flurstücksfläche) in Quadratmetern. Diese Angabe stammt aus dem Liegenschaftskataster des Vermessungsamts und beschreibt den Grund und Boden — nicht das Gebäude und nicht die Räume darin.
Ist der Miteigentumsanteil im Wohnungsgrundbuch die Wohnfläche?
Nein. Der Miteigentumsanteil (zum Beispiel 87/1.000) beschreibt den rechnerischen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Er wurde bei der Aufteilung häufig grob an den Wohnflächen orientiert, ist aber kein Flächenmaß und weicht in der Praxis oft von der tatsächlichen Wohnfläche ab.
Wo finde ich die Wohnfläche meiner Wohnung?
Am ehesten im Kaufvertrag, in der Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, in den Bauunterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, im Mietvertrag oder im Energieausweis. Alle diese Quellen sollten Sie prüfen: Oft fehlt die Angabe, nach welcher Norm gerechnet wurde. Im Zweifel hilft nur eine eigene Wohnflächenberechnung.
Wer darf Einsicht ins Grundbuch nehmen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält nach § 12 GBO nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt — etwa Eigentümer, Notare, Behörden, Gläubiger mit Titel oder Kaufinteressenten mit konkretem Nachweis, zum Beispiel einem Kaufvertragsentwurf.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fallen in der Regel 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug an. Private Vermittlungsdienste können zusätzlich ein eigenes Serviceentgelt berechnen.
Welches Grundbuchamt ist für mich zuständig?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — nicht das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Immobilien in verschiedenen Bezirken sind entsprechend mehrere Grundbuchämter zuständig.
Brauche ich für eine Wohnflächenberechnung einen Grundbuchauszug?
Nein. Für die Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277 zählen die Raummaße vor Ort beziehungsweise der Grundriss. Ein Grundbuchauszug wird dafür nicht benötigt — er wird erst beim Verkauf, bei der Finanzierung oder im Erbfall relevant.

D. Pilz

Architekt

Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.

Weiterlesen

Wohnfläche berechnen statt im Grundbuch suchen

Räume erfassen oder Grundriss hochladen — Sie erhalten eine vollständige Berechnung nach WoFlV und DIN 277 als PDF-Dokument.

Jetzt kostenlos starten

Jetzt starten

Wohnflächenberechnung erstellen war nie einfacher

Raumdaten selbst eingeben, Berechnung sofort erhalten. Starten Sie kostenlos und erstellen Sie Ihre qualifizierte Wohnflächenberechnung in nur wenigen Minuten.

KI Grundriss-Analyse Keine Registrierung nötig Ergebnis in ~15 Minuten Geeignet zur Vorlage bei Banken