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Wohnfläche einer Ferienwohnung angeben: Inserat, eigene Website, Zweitwohnungsteuer

Kurz gesagt: Rechnen Sie nach WoFlV und weisen Sie die Terrasse getrennt aus. Sie wird nur zu einem Viertel angerechnet, die Sauna im Keller gar nicht. Dieselbe Zahl gehört danach in jedes Portal, auf die eigene Website und in den Mietvertrag — und sie entscheidet mit über Genehmigung, Zweitwohnungsteuer und Sterne.

Die kurze Antwort

Geben Sie die Wohnfläche nach WoFlV an und nennen Sie Außenflächen separat. Für Ferienwohnungen schreibt kein Gesetz eine Berechnungsmethode vor. Die Wohnflächenverordnung ist trotzdem der Maßstab, an dem Ihre Zahl gemessen wird — von Gästen, von Gerichten und von der Gemeinde, die die Zweitwohnungsteuer festsetzt.

Fläche Anrechnung Grundlage
Wohnräume, Küche, Bad, Flur (ab 2 m lichter Höhe) 100 % § 4 Nr. 1 WoFlV
Flächen unter Dachschrägen, 1 m bis unter 2 m 50 % § 4 Nr. 2 WoFlV
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse 25 %, max. 50 % § 4 Nr. 4 WoFlV
Unbeheizbarer Wintergarten, Schwimmbad 50 % § 4 Nr. 3 WoFlV
Keller, Sauna und Abstellraum außerhalb der Wohnung, Garage 0 % § 2 Abs. 3 WoFlV

Drei Fehler wiederholen sich in Ferienwohnungs-Inseraten: Die Terrasse wird voll mitgezählt, der Saunabereich im Keller wird addiert, und die Zahl wird großzügig gerundet — aus 57 m² werden „rund 60 m²". Jede Korrektur für sich wirkt klein; zusammen ergeben sie schnell eine Abweichung von 20 Prozent und mehr.

Warum es keine Pflichtnorm gibt — und die Zahl trotzdem bindet

Die Ferienvermietung ist Vermietung von Wohnraum „zum vorübergehenden Gebrauch" (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der soziale Mieterschutz gilt dort nicht — Kündigungsschutz, Mieterhöhungsregeln und Mietpreisbremse bleiben außen vor. Was bleibt, ist das Mängelrecht: Was Sie im Inserat zusagen, schulden Sie.

Weicht die tatsächliche Fläche spürbar von der angegebenen ab, kann darin ein Mangel liegen, der zur Minderung berechtigt (§ 536 BGB). Die viel zitierte 10-Prozent-Grenze des Bundesgerichtshofs stammt aus dem Wohnraummietrecht (BGH, 24.03.2004, VIII ZR 295/03) und lässt sich auf eine Urlaubswoche nicht einfach übertragen — welche Abweichung erheblich ist, entscheidet sich am Einzelfall. Wie die Schwelle im Dauermietverhältnis wirkt, erklärt der Ratgeber Wohnung kleiner als im Mietvertrag.

Der zweite Hebel ist das Wettbewerbsrecht: Die Flächenangabe im Inserat betrifft ein wesentliches Merkmal der Leistung. Ist sie unwahr, kommt eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG in Betracht — abmahnfähig durch Mitbewerber und Verbände, unabhängig davon, ob sich ein Gast beschwert.

Praktisch heißt das: Eine nachvollziehbare Berechnung nach WoFlV ist die Position, die Sie im Zweifel begründen können. Eine gerundete Schätzung ist es nicht.

Rechenbeispiel: Ferienwohnung mit Terrasse und Kellersauna

Erdgeschosswohnung in einem Ferienhaus: Wohn-/Essraum 28,00 m², Schlafzimmer 14,00 m², Bad 6,00 m², Flur 4,00 m², vorgelagerte Terrasse 20,00 m², Sauna im Keller des Hauses 6,00 m².

Wohn-/Essraum, Schlafzimmer, Bad, Flur: 52,00 m² × 100 %52,00 m²

Terrasse 20,00 m² × 25 %5,00 m²

Sauna im Keller (Zubehörraum) × 0 %0,00 m²

Wohnfläche nach WoFlV57,00 m²

Im Inserat steht für dieselbe Wohnung häufig „78 m²" — die Summe aller begehbaren Flächen. Die Differenz beträgt 21 m² oder 27 Prozent. Wer die Terrasse hochwertig ausgebaut hat, darf sie nach § 4 Nr. 4 WoFlV bis zur Hälfte ansetzen; dann sind es 62,00 m². Mehr ist nicht drin, auch nicht bei Meerblick.

Dachgeschoss: die Höhe entscheidet

Studio unter dem Dach, Grundfläche 40,00 m². Über 22,00 m² beträgt die lichte Höhe mindestens 2 m, über 12,00 m² liegt sie zwischen 1 und 2 m, über 6,00 m² darunter.

22,00 m² × 100 %22,00 m²

12,00 m² × 50 %6,00 m²

6,00 m² × 0 %0,00 m²

Wohnfläche nach WoFlV28,00 m²

Aus 40 m² Grundfläche werden 28 m² Wohnfläche. Details zur Staffelung und zum Kniestock stehen im Ratgeber Wohnfläche bei Dachschrägen. Wie Sie sauber messen, zeigt Wohnfläche richtig messen.

Ferienwohnung mit Terrasse und Schräge berechnen

Räume und Teilflächen erfassen, Außenflächen mit dem richtigen Anteil ansetzen. Ergebnis als PDF nach WoFlV und DIN 277 — mit Raumaufstellung, die Sie Gästen und Gemeinde vorlegen können.

Mehr dazu: Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet

Eine Zahl, vier Orte: Portal, eigene Website, Vertrag, Klassifizierung

Die häufigste Ursache für Ärger ist nicht eine falsche Berechnung, sondern eine uneinheitliche: 65 m² bei Booking, 70 m² auf der eigenen Website, „ca. 60 m²" im Mietvertrag. Wer die Zahl an drei Stellen getrennt pflegt, hat im Streitfall drei Versionen gegen sich.

  • 1
    Portale: Die Größenangabe ist bei Airbnb und Booking.com ein optionales Feld. Entweder korrekt ausfüllen oder leer lassen — eine geschätzte Zahl ist die schlechteste Variante.
  • 2
    Eigene Website: Hier steht die ausführliche Version: Wohnfläche nach WoFlV, Terrasse separat, dazu der Grundriss. Wer direkt vermietet, spart die Portalprovision und kontrolliert die Angaben selbst — wie so eine eigene Website für die Ferienwohnung aufgebaut wird, beschreibt Maikel Szymanski, der auch diesen Rechner entwickelt hat.
  • 3
    Mietvertrag und AGB: Dieselbe Zahl, ohne „ca.". Der Zusatz schützt nach der Rechtsprechung zum Wohnraum nicht vor Ansprüchen und liest sich im Zweifel so, als hätten Sie selbst Zweifel.
  • 4
    DTV-Klassifizierung: Der Kriterienkatalog 2025–2027 des Deutschen Tourismusverbands verlangt als Mindestkriterium 17 einen Grundriss mit Angabe der Gesamtquadratmeterzahl, der in den Werbemitteln kommuniziert wird. Punkte gibt es zusätzlich für die Wohnfläche pro Person: über 25 qm, 20–25 qm oder 15–19 qm.

Praktisch: eine Berechnung, ein PDF, eine Zahl — und beim nächsten Umbau alles an einer Stelle nachziehen.

Zweckentfremdung: Die Fläche entscheidet über die Genehmigung

In Städten mit Zweckentfremdungsverbot ist die Wohnfläche keine Marketingangabe, sondern eine Tatbestandsvoraussetzung. In Berlin gilt: Wer Teile seiner Hauptwohnung an Gäste vermietet, braucht keine Genehmigung, solange die vermietete Fläche nicht mehr als 49 Prozent der Gesamtwohnfläche ausmacht. Gemeinsam genutzte Räume — Flur, Bad, Küche — werden dabei je zur Hälfte mitgerechnet. Ab 50 Prozent ist eine Genehmigung erforderlich.

Wohnung gesamt 90,00 m², vermietetes Zimmer 30,00 m²30,00 m²

Gemeinsam genutzt: Flur 8,00 + Bad 6,00 + Küche 10,00 = 24,00 m² × 50 %12,00 m²

Vermietete Fläche 42,00 m² von 90,00 m²46,7 %

46,7 Prozent bleiben unter der Grenze — genehmigungsfrei, aber nur mit Registriernummer, die in diesem Fall gebührenfrei erteilt wird. Setzt man die Gesamtfläche zu klein an oder rechnet den Flur voll, kippt das Ergebnis über die 49 Prozent.

Dazu kommt seit dem 20. Mai 2026 die Verordnung (EU) 2024/1028: Plattformen müssen die nationale Registriernummer prüfen und Aktivitätsdaten an eine zentrale Stelle des Mitgliedstaats melden — unter anderem Registriernummer, Gemeinde und maximale Zahl der Schlafplätze. Die Wohnfläche selbst ist dort kein Pflichtfeld, bleibt aber die Grundlage, auf der die Kommune die Genehmigungsfrage beurteilt.

Zweitwohnungsteuer: Jeder Quadratmeter kostet jedes Jahr

Viele Küsten- und Kurgemeinden bemessen die Zweitwohnungsteuer nach der Fläche statt nach der Miete. Die Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) ist ein typisches Beispiel: Die Steuer bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche × Lagewert × Baujahresfaktor, bei Mischnutzung zusätzlich multipliziert mit dem Verfügbarkeitsgrad; der Steuersatz beträgt 7 Prozent dieser Bemessungsgrundlage. § 4 Abs. 3 der Satzung stellt ausdrücklich klar: „Als Wohnfläche gilt die nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung in der jeweils geltenden Fassung ermittelte Fläche."

Wer hier die Terrasse voll angibt, zahlt jedes Jahr Steuer auf 15 Quadratmeter, die nicht anzurechnen sind. Der Verfügbarkeitsgrad wirkt in dieselbe Richtung: Je mehr Tage die Wohnung dem Eigentümer selbst zur Verfügung steht, desto höher der Faktor — in Glücksburg gestaffelt von 25 Prozent bei bis zu 90 Tagen bis 100 Prozent bei mehr als 270 Tagen.

Nachrechnen lohnt doppelt: Dieselbe Zahl geht in die Grundsteuer ein, die im Bundesmodell an die Wohnfläche anknüpft. Was dort zählt und wie Sie eine falsche Angabe korrigieren, steht im Ratgeber Wohnfläche und Grundsteuer.

Beim Verkauf der Ferienimmobilie dreht sich die Richtung um: Eine zu klein angegebene Fläche kostet Kaufpreis. Was dabei zu beachten ist, zeigt Wohnfläche beim Immobilienverkauf.

Häufige Fragen zur Wohnfläche von Ferienwohnungen

Muss ich die Wohnfläche einer Ferienwohnung nach WoFlV berechnen?
Es gibt keine Vorschrift, die das für Ferienwohnungen anordnet. Die Wohnflächenverordnung gilt unmittelbar nur für preisgebundenen Wohnraum. Sie ist aber der Maßstab, an dem im Streitfall gemessen wird: Gerichte ziehen sie bei Wohnraum regelmäßig heran, und viele kommunale Satzungen verweisen für die Zweitwohnungsteuer ausdrücklich auf sie. Wer frei rechnet, muss im Zweifel erklären, warum seine Zahl höher ausfällt als die nach WoFlV.
Zählt die Terrasse zur Wohnfläche der Ferienwohnung?
Nur anteilig. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Eine 20 m² große Terrasse bringt also meist 5 m² Wohnfläche. Im Inserat gehört sie als eigene Zahl daneben, nicht in die Wohnfläche hinein.
Zählt die Sauna oder der Abstellraum im Keller mit?
Nein, wenn der Raum außerhalb der Wohnung liegt. Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume und Garagen sind Zubehörräume und gehören nach § 2 Abs. 3 WoFlV nicht zur Wohnfläche. Ein beheizbarer Wellnessraum innerhalb der Wohnung zählt dagegen mit, ein unbeheizbares Schwimmbad oder ein unbeheizbarer Wintergarten zur Hälfte (§ 4 Nr. 3 WoFlV).
Was passiert, wenn die Ferienwohnung kleiner ist als im Inserat?
Weicht die tatsächliche Fläche von der zugesagten ab, kann darin ein Mangel der Mietsache liegen; der Gast kann dann die Miete mindern (§ 536 BGB). Die bekannte 10-Prozent-Schwelle des BGH stammt aus dem Wohnraummietrecht (BGH, VIII ZR 295/03); die Ferienvermietung ist Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sodass sich die Schwelle nicht ohne Weiteres übertragen lässt. Unabhängig davon kann eine zu hohe Flächenangabe im Inserat eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG sein und von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.
Muss ich bei Airbnb oder Booking.com eine Quadratmeterzahl angeben?
Die Portale führen die Größe als optionales Feld. Pflicht ist die Angabe nicht. Wer sie macht, ist aber daran gebunden: Sie wird Teil der Beschreibung, auf die der Gast bucht. Lassen Sie das Feld lieber leer, als eine geschätzte Zahl einzutragen.
Wie viel Prozent meiner Wohnung darf ich in Berlin an Gäste vermieten?
Bis zu 49 Prozent der Gesamtwohnfläche der Hauptwohnung dürfen ohne Genehmigung an Gäste vermietet werden; gemeinsam genutzte Räume wie Flur, Bad und Küche werden dabei je zur Hälfte mitgerechnet. Ab 50 Prozent ist eine Genehmigung nötig. Eine Registriernummer braucht es in beiden Fällen. Damit entscheidet die Flächenberechnung direkt darüber, ob die Vermietung genehmigungsfrei ist.
Brauche ich seit 2026 eine Registrierungsnummer?
Die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten zur kurzfristigen Vermietung gilt seit dem 20. Mai 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, vergeben Land oder Kommune die Nummer, die Plattformen prüfen sie und melden Aktivitätsdaten an eine zentrale Stelle. Übermittelt werden dabei unter anderem Registriernummer, Gemeinde und die maximale Zahl der Schlafplätze; die Wohnfläche selbst ist kein Pflichtfeld der Verordnung.
Brauche ich für die DTV-Sterne einen Grundriss?
Ja. Der Kriterienkatalog des Deutschen Tourismusverbands für 2025 bis 2027 nennt als Mindestkriterium 17: Ein Grundriss mit Angabe der Gesamtquadratmeterzahl liegt vor und wird in den vorhandenen Werbemitteln kommuniziert. Zusätzlich gibt es Punkte für die Wohnfläche pro Person, gestaffelt nach über 25 qm, 20 bis 25 qm und 15 bis 19 qm.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 14. September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Kommunale Satzungen und Zweckentfremdungsregeln unterscheiden sich; maßgeblich ist die Regelung Ihrer Gemeinde.

D. Pilz

Architekt

Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.

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