Grundriss für ein altes Haus beschaffen: Bauakte, Vorbesitzer, Neuaufmaß

Kurz gesagt: Der Grundriss liegt fast immer in der Bauakte beim Bauamt. Eigentümer bekommen Einsicht gegen Nachweis und eine Gebühr von meist 5 bis 100 Euro. Ist die Akte lückenhaft, helfen Vorbesitzer, Architekt, Teilungserklärung und Bank. Existiert nichts mehr, ist ein Neuaufmaß oft schneller und günstiger als die Suche.

Die kurze Antwort: Sieben Anlaufstellen in der richtigen Reihenfolge

Erste Adresse ist die Bauaufsichtsbehörde. Für jedes genehmigte Gebäude existiert eine Bauakte mit Baugenehmigung, Bauzeichnungen und meist einer Flächenberechnung. Eigentümer haben Anspruch auf Einsicht. Erst wenn dort nichts zu finden ist, lohnt die Suche bei Dritten. Und wenn auch die scheitert, ist ein Neuaufmaß der pragmatische Weg.

# Quelle Was Sie bekommen Kosten
1 Bauakte (Bauamt) Genehmigte Grundrisse 1:100, Schnitte, Ansichten, Flächenberechnung, Baubeschreibung 5 – 100 € + Kopien
2 Vorbesitzer, Erben Originalpläne, oft mit späteren Umbauten kostenlos
3 Architekt, Bauträger, Fertighaushersteller Werkpläne 1:50, Typenpläne; Büros archivieren oft Jahrzehnte meist kostenlos bis Aufwandspauschale
4 Teilungserklärung / Aufteilungsplan (Grundbuchamt) Bei Eigentumswohnungen: Grundrisse aller Einheiten 1:100 ca. 10 – 20 €
5 Hausverwaltung, Bank, Versicherer Verwaltungsunterlagen, Beleihungsunterlagen, Wertgutachten mit Plänen kostenlos
6 Stadtarchiv, Denkmalamt Historische Bauzeichnungen bei sehr alten oder geschützten Gebäuden gering
7 Neuaufmaß Aktueller Grundriss nach Ist-Zustand, inkl. Wohnflächenberechnung Zeichenservice (ab ca. 89,90 €) bis 5.000 € (Laseraufmaß durch Fachplaner)

Ein Hinweis vorweg: Das Grundbuch enthält keinen Grundriss und keine Wohnfläche, nur die Grundstücksfläche. Warum das so ist, erklärt der Artikel Steht die Wohnfläche im Grundbuch?.

Die Bauakte: Was drinsteht und wer sie führt

Die Bauakte ist die Sammlung aller Unterlagen eines Bauvorhabens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In kreisfreien Städten ist das die Stadt selbst (Bauordnungsamt, Bauaufsicht), in kreisangehörigen Gemeinden meist der Landkreis; einige große Kreisstädte führen eine eigene Bauaufsicht. Zuständig ist immer die Behörde am Ort des Gebäudes, nicht an Ihrem Wohnort.

Eine vollständige Bauakte enthält typischerweise:

  • Bauantrag und Baugenehmigung mit Auflagen und Datum
  • Bauzeichnungen: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, in der Regel im Maßstab 1:100 nach den Bauvorlagenverordnungen der Länder
  • Flächen- und Rauminhaltsberechnung: Wohnfläche, Brutto-Rauminhalt, oft nach der zur Bauzeit geltenden Norm (DIN 283, II. BV, WoFlV, DIN 277)
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion und Materialien
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) und Nachweise zu Brand-, Schall- und Wärmeschutz
  • Nachträge: Genehmigte Umbauten, Anbauten, Nutzungsänderungen, Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Aufteilung in Wohnungen
Für die Wohnfläche besonders wertvoll: die Flächenberechnung aus der Genehmigung und die Nachträge. Fehlt ein Nachtrag für einen offensichtlichen Umbau, ist der Umbau möglicherweise nicht genehmigt. Das ist beim Verkauf offenzulegen.

Antrag, Nachweis, Kosten, Dauer

Wer Einsicht bekommt

Die Bauakte ist kein öffentliches Register. Sie enthält personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse (Statik, Planung), deshalb verlangen die Behörden ein berechtigtes Interesse. Unproblematisch ist das für Eigentümer, die sich mit Grundbuchauszug, notariellem Kaufvertrag oder Erbschein ausweisen. Kaufinteressenten legen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vor. Makler und Architekten handeln ebenfalls mit Vollmacht. Die Serviceportale der Länder beschreiben das Verfahren, etwa Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg.

So stellen Sie den Antrag

  • 1
    Zuständige Behörde ermitteln: Suchbegriff „Bauakteneinsicht" plus Stadt oder Landkreis. Viele Behörden haben ein Online-Formular.
  • 2
    Antrag mit Objektangaben: Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück (steht im Grundbuchauszug), Ihr Nachweis, gewünschte Unterlagen (Grundrisse, Flächenberechnung).
  • 3
    Einsicht oder Kopie: Vor Ort einsehen und fotografieren (meist erlaubt), Kopien bestellen oder, wo angeboten, digitale Akte herunterladen.

Kosten und Dauer

Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Verwaltungsgebührensatzung. Übliche Spanne: 5 bis 100 Euro für die Einsicht, dazu Kopier- oder Scankosten je Blatt; bei dicken Akten oder mehreren Gebäuden kommen mehrere hundert Euro zusammen. Vom Antrag bis zum Termin dauert es meist ein bis zwei Wochen, bei ausgelagerten Archiven länger. Für den Verkauf sollten Sie drei bis vier Wochen einplanen.

Wenn die Bauakte leer, lückenhaft oder verschollen ist

Das kommt häufiger vor, als man denkt. Typische Gründe:

  • Kriegsverluste: In vielen Städten sind Bauakten aus der Zeit vor 1945 ganz oder teilweise vernichtet.
  • Gebietsreformen und Umzüge: Akten wurden zwischen Behörden verschoben und sind falsch abgelegt oder nicht mehr auffindbar.
  • Genehmigungsfreie oder nicht genehmigte Bauten: Kleine Anbauten, Dachausbauten, ländliche Gebäude aus der Zeit vor der Genehmigungspflicht.
  • Aufbewahrungspraxis: Bauakten werden grundsätzlich so lange geführt, wie das Gebäude steht. Einzelne Unterlagen (Statik, Nachweise) unterliegen aber kürzeren Fristen und wurden ausgesondert.
  • Unleserliche Vorlagen: Verblasste Lichtpausen, Transparentpapier, fehlende Maßketten.

Lassen Sie sich in diesem Fall von der Behörde schriftlich bestätigen, dass keine oder keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Das Schreiben ist beim Verkauf und gegenüber der Bank hilfreich und begründet, warum Sie mit einem Neuaufmaß arbeiten.

Wohnfläche ohne alten Plan ermitteln

Räume vor Ort messen und eingeben. Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 als PDF. Optional lassen Sie aus dem Aufmaß einen neuen Grundriss zeichnen.

Mehr dazu: Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet · qualifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank

Alternative Quellen im Detail

Vorbesitzer und deren Erben

Private Eigentümer bewahren Baupläne meist über Generationen auf, oft mit handschriftlichen Ergänzungen zu späteren Umbauten. Der Kontakt läuft über den Notar des Kaufvertrags oder die Hausverwaltung. Fragen Sie konkret nach „Bauzeichnungen, Werkplänen und Flächenberechnungen", nicht nur nach „dem Grundriss".

Architekt, Bauträger, Fertighaushersteller

Architekturbüros archivieren Projekte häufig jahrzehntelang, auch über die gesetzlichen Fristen hinaus. Der Name des Architekten steht auf jeder Bauzeichnung in der Bauakte und im Bauantrag. Fertighaushersteller haben Typenpläne, die sich über die Hausnummer des Typs zuordnen lassen. Beachten Sie: Der Architekt hält in der Regel das Urheberrecht an seinen Plänen. Für die interne Nutzung ist das unproblematisch, für die Veröffentlichung im Exposé nicht. Mehr dazu weiter unten.

Teilungserklärung und Aufteilungsplan

Bei Eigentumswohnungen ist der Aufteilungsplan Teil der Teilungserklärung und liegt in den Grundakten beim Grundbuchamt. Er enthält Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100 mit Nummerierung der Einheiten. Eigentümer erhalten ihn über das Grundbuchamt oder die Hausverwaltung. Achtung: Der Aufteilungsplan zeigt die Aufteilung zum Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums, nicht unbedingt den heutigen Zustand, und seine Flächenangaben folgen oft alten Normen.

Bank und Versicherer

Zur Beleihung verlangen Banken Grundrisse und Flächenberechnungen; die Unterlagen liegen in der Kreditakte, auch nach Ablösung oft noch Jahre. Gebäudeversicherer haben bei größeren Objekten Wertgutachten mit Plänen. Beide geben die Unterlagen an den Eigentümer auf Anfrage heraus.

Was nicht hilft: Katasteramt und Google

Die Liegenschaftskarte des Vermessungsamts zeigt nur den Gebäudeumriss auf dem Grundstück, keine Innenwände. Sie taugt zur Plausibilisierung der Außenmaße, nicht als Grundriss. Luftbilder und Straßenansichten liefern ebenfalls keine Raumaufteilung.

Alter Plan gefunden? Vier Prüfpunkte, bevor Sie damit rechnen

  • 1
    Soll oder Ist? Der Genehmigungsplan zeigt, was gebaut werden durfte. Gebaut wurde oft anders: Wand versetzt, Tür verlegt, Bad vergrößert. Vergleichen Sie Raum für Raum mit dem Bestand.
  • 2
    Rohbaumaße oder Fertigmaße? Bauantragspläne zeigen meist Rohbaumaße ohne Putz. Für die Wohnfläche nach WoFlV zählen lichte Maße ab Putz; die Differenz liegt bei 1 bis 3 % der Fläche.
  • 3
    Maßstab und Lesbarkeit: Nur bemaßte Pläne sind verlässlich. Aus einer Kopie mit dem Lineal zu messen, ist wegen Verzerrung und Papierschwund ungenau. 1 mm Ablesefehler bei 1:100 sind 10 cm in der Realität.
  • 4
    Welche Norm? Eine Flächenberechnung von 1975 folgt DIN 283 oder der II. BV, nicht der WoFlV. Balkone zu 50 %, Putzabzug 3 %, Pauschalabzug 10 % beim Einfamilienhaus: Die Zahl passt nicht in ein heutiges Exposé.

§ 3 Abs. 4 WoFlV erlaubt die Wohnflächenberechnung aus der Bauzeichnung nur, wenn diese die lichten Maße ermöglicht und nicht abweichend gebaut wurde. Andernfalls ist nachzumessen. Wie das geht, steht unter Wohnfläche richtig messen.

Vertiefung Rohbaumaß

Putzabzug bei der Wohnfläche: Warum die 3 % seit 2004 nicht mehr gelten

Rohbaumaß oder Fertigmaß? Die WoFlV kennt keinen Putzabzug mehr. Was das für Berechnungen aus Bauplänen bedeutet und wie Sie Altberechnungen prüfen.

Grundriss neu erstellen lassen: Drei Wege und ihre Kosten

Wenn die Suche scheitert oder der alte Plan nicht mehr zum Gebäude passt, führt der Weg über ein Aufmaß. Welcher Weg passt, hängt vom Zweck ab:

Zweck Geeigneter Weg Kosten (Orientierung)
Verkauf, Vermietung, Exposé Eigenes Aufmaß mit Laser, Handskizze, Zeichenservice erstellt einen sauberen, bemaßten Vermarktungsgrundriss ab ca. 89,90 €
Wohnflächennachweis für Bank, Mietvertrag, Grundsteuer Aufmaß mit Fertigmaßen, Berechnung nach WoFlV und DIN 277 mit Raumaufstellung Online-Rechner oder Experten-Berechnung
Umbau, Sanierung, Bauantrag Maßliche Bestandsaufnahme durch Architekt oder Vermesser, oft mit 3D-Laserscan, als Grundlage für Planung und Genehmigung 800 – 5.000 €

Die Kostenspanne für die professionelle Bestandsaufnahme stammt aus Anbieterangaben (Übersicht bei parallelum) und hängt von Größe, Genauigkeit und Methode ab. Für den Bauantrag ist sie unvermeidlich. Für Verkauf und Vermietung ist sie meist überdimensioniert: Dort zählt ein lesbarer, maßstäblicher Grundriss mit Raumbezeichnungen und Quadratmetern.

Unser Weg: Sie messen die Räume und skizzieren die Aufteilung, wir zeichnen daraus einen bemaßten Grundriss als PDF, ab ca. 89,90 € je Wohneinheit. In Kombination mit der Wohnflächenberechnung vom Experten erhalten Sie Grundriss und Flächennachweis aus einer Hand.

Häufige Fragen zur Grundrissbeschaffung

Wo bekomme ich den Grundriss für ein altes Haus her?
Zuerst bei der Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) der Stadt oder des Landkreises. Dort liegt die Bauakte mit Baugenehmigung und genehmigten Bauzeichnungen, in der Regel Grundrisse im Maßstab 1:100. Weitere Quellen sind Vorbesitzer, der damalige Architekt oder Bauträger, die Teilungserklärung beim Grundbuchamt, die Hausverwaltung, die finanzierende Bank und der Gebäudeversicherer.
Wer darf die Bauakte einsehen?
Eigentümer mit Nachweis (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag, Erbschein) sowie von ihnen Bevollmächtigte. Kaufinteressenten brauchen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Nachbarn oder Mieter erhalten nur in Ausnahmefällen Einsicht, weil die Akte Rechte Dritter berührt.
Was kostet die Einsicht in die Bauakte?
Die Gebühren sind kommunal geregelt und liegen meist zwischen 5 und 100 Euro für die Einsicht, hinzu kommen Kopier- oder Scankosten je Blatt. Bei umfangreichen Akten oder mehreren Gebäuden können mehrere hundert Euro zusammenkommen. Einige Städte bieten die digitale Akteneinsicht über ein Serviceportal an.
Wie lange dauert es, bis ich die Pläne habe?
Nach dem schriftlichen Antrag erhalten Sie meist innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Termin oder die digitalen Unterlagen. Muss die Akte aus einem Außenarchiv geholt werden, kann es länger dauern. Planen Sie beim Verkauf drei bis vier Wochen Vorlauf ein.
Die Bauakte enthält keinen Grundriss. Was jetzt?
Fragen Sie den Vorbesitzer, den Architekten oder Bauträger, die Hausverwaltung und Ihre Bank. Bei Eigentumswohnungen liegt der Aufteilungsplan beim Grundbuchamt in den Grundakten. Führt alles nicht zum Ziel, bleibt das Neuaufmaß: Räume vermessen und einen neuen Grundriss zeichnen lassen. Für Verkauf und Vermietung reicht ein sauberer Vermarktungsgrundriss, kein Bauantragsplan.
Kann ich die Wohnfläche direkt aus dem alten Bauplan berechnen?
Nur mit Vorsicht. § 3 Abs. 4 WoFlV erlaubt die Berechnung aus der Bauzeichnung, wenn diese die lichten Maße ermöglicht und tatsächlich so gebaut wurde. Alte Pläne zeigen oft Rohbaumaße ohne Putz und den genehmigten Zustand, nicht den gebauten. Umbauten, versetzte Wände und Dachausbauten fehlen. Stichproben vor Ort sind Pflicht.
Darf ich den Grundriss aus der Bauakte im Exposé veröffentlichen?
Der Plan kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn er eine eigenständige schöpferische Leistung des Architekten darstellt. Für ein Exposé ist es sicherer, auf Basis der Bauakte einen eigenen, vereinfachten Vermarktungsgrundriss zeichnen zu lassen. Details dazu im Ratgeber zum Urheberrecht an Grundrissen.

Quellen

Stand: 06. Oktober 2026. Gebühren und Verfahren unterscheiden sich je Kommune.

Dennis Pilz, Architekt

Dennis Pilz

Architekt

Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.

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