Nutzfläche berechnen: Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277

Kurz gesagt: Die Nutzfläche heißt in der DIN 277 Nutzungsfläche (NUF). Sie ist der Teil der Netto-Raumfläche, der dem Zweck des Gebäudes dient, also Netto-Raumfläche minus Verkehrsfläche minus Technikfläche. Anders als die Wohnfläche umfasst sie auch Keller, Dachboden und Garage, aber keine Flure. Hier finden Sie die sieben Nutzungsgruppen, die Abgrenzung zur Wohnfläche und ein durchgerechnetes Einfamilienhaus.

Die kurze Antwort

Nutzungsfläche = Netto-Raumfläche − Verkehrsfläche − Technikfläche. Die DIN 277:2021-08 versteht unter der Nutzungsfläche (NUF) den Teil der Netto-Raumfläche (NRF), der dem eigentlichen Zweck des Gebäudes dient, beim Wohnhaus also dem Wohnen samt Abstell- und Sanitärräumen. Gemessen werden die lichten Maße zwischen den Wänden, ohne Anrechnungsfaktoren und ohne Abzug für Dachschrägen.

Brutto-Grundfläche (BGF) = Netto-Raumfläche (NRF) + Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Netto-Raumfläche (NRF) = Nutzungsfläche (NUF) + Technikfläche (TF) + Verkehrsfläche (VF)

Die Nutzungsfläche ist eine Gebäudefläche, keine Wohnfläche. Sie beantwortet die Frage „Wie viel Fläche dient der eigentlichen Nutzung?", nicht „Wie viel Wohnraum hat die Wohnung?". Für Mietvertrag, Exposé und Grundsteuer brauchen Sie in der Regel die Wohnfläche nach WoFlV, für Baukosten, Planung und Gutachten die Flächen nach DIN 277.

Nutzfläche, Nutzungsfläche, Wohn- und Nutzfläche: ein Begriff, drei Bedeutungen

  • 1
    Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277: der Normbegriff seit 2016. Vorher hieß dieselbe Fläche Nutzfläche (NF). Wer heute „Nutzfläche nach DIN 277“ schreibt, meint die NUF.
  • 2
    „Nutzfläche“ im Exposé: meist die Flächen, die nicht zur Wohnfläche zählen, also Keller, Dachboden, Hobbyraum. Eine Norm steht selten dahinter. „120 m² Wohnfläche, 60 m² Nutzfläche“ heißt dann: 60 m² Nebenflächen.
  • 3
    Gebäudenutzfläche im Energieausweis: eine rechnerische Bezugsfläche nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), abgeleitet aus dem beheizten Volumen. Sie hat mit der NUF nichts zu tun; mehr dazu in Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche im Energieausweis .

Wenn Ihnen jemand eine „Wohn- und Nutzflächenberechnung“ anbietet oder abverlangt, ist meist beides gemeint: die Wohnfläche nach WoFlV und die Flächen nach DIN 277. Klären Sie vorab, welche Fläche für welchen Zweck gebraucht wird.

Die sieben Nutzungsgruppen NUF 1 bis NUF 7

Bei Bedarf wird die Nutzungsfläche nach Tabelle 2 der DIN 277:2021-08 weiter untergliedert. Die Gruppen und die Beispiele, die für Wohngebäude relevant sind:

Gruppe Bezeichnung Beispiele (Auswahl)
NUF 1 Wohnen und Aufenthalt Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche der Wohnung, Gemeinschaftsräume
NUF 2 Büroarbeit Büros, Besprechungsräume
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung Werkstatt, Großküche, Hauswirtschafts- und Waschraum
NUF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen Lager, Vorratskeller, Archiv, Laden
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur Klassenzimmer, Seminarraum, Bibliothek, Sporthalle
NUF 6 Heilen und Pflegen Praxis- und Therapieräume, Patientenzimmer
NUF 7 Sonstige Nutzungen Abstellraum, Fahrradkeller, Garage, Bad, WC, Sauna, Umkleide, noch nicht festgelegte Nutzung

Überraschend für viele: Bad und WC stehen nicht in NUF 1, sondern als Sanitärräume in NUF 7. Für die Summe der Nutzungsfläche spielt das keine Rolle, für eine gegliederte Flächenaufstellung schon.

Was nicht zur Nutzfläche gehört: Verkehrs- und Technikfläche

Verkehrsfläche (VF)

Fläche, über die man sich im Gebäude bewegt, waagerecht wie senkrecht.

Flure, Dielen, Treppen, Treppenhäuser, Aufzüge, Rampen, Fahrgassen in Garagen.

Technikfläche (TF)

Fläche für die Haustechnik, die das Gebäude ver- und entsorgt.

Heizungsraum, Hausanschlussraum, Lüftungszentrale, Brennstofflager.

Drei Zuordnungsregeln der Norm (Abschnitt 4.7) klären typische Zweifelsfälle:

  • Bewegungsflächen in Räumen sind Nutzungsfläche, nicht Verkehrsfläche. Der Weg durch das Wohnzimmer bleibt NUF.
  • Garagen: Stellplätze sind NUF 7, Fahrbahnen und Rangierflächen dazwischen Verkehrsfläche.
  • Brennstofflager für die Heizung, etwa der Tankraum, gehören zur Technikfläche.

Ganz außerhalb der Gebäudeflächen bleiben nach Abschnitt 6.1 unter anderem unzugängliche oder nicht begehbare Dachräume, Lufträume mit mehr als 1,0 m² Querschnitt und Terrassen, die nur an das Haus anschließen, aber nicht fest mit ihm verbunden sind.

Nutzfläche vs. Wohnfläche: die Unterschiede

Wohnfläche (WoFlV) Nutzungsfläche (DIN 277)
Grundlage Verordnung, im Mietrecht Standard Technische Norm für Planung, Kosten, Bewertung
Bezug eine Wohnung das ganze Gebäude
Dachschräge gestaffelt: 100 / 50 / 0 % volle Fläche, getrennt nach Höhen ermittelt
Flur, Diele 100 % (innerhalb der Wohnung) nicht NUF, sondern Verkehrsfläche
Treppe ab vier Steigungen 0 % Verkehrsfläche
Balkon, Loggia in der Regel 25 % volle Fläche, getrennt als Bereich S
Keller, Dachboden, Garage 0 % (Zubehörräume) voll, meist NUF 4 oder NUF 7
Heizungsraum 0 % nicht NUF, sondern Technikfläche

Ausführlicher stellt WoFlV vs. DIN 277 beide Regelwerke gegenüber. Welche Kellerräume ausnahmsweise doch Wohnfläche sind, erklärt Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Keller, Dachboden und Garage

Erdgeschoss und Obergeschoss mit voller Raumhöhe, darüber ein begehbarer, nicht ausgebauter Dachboden, der als Abstellraum dient. Unterkellert, Garage angebaut. Alle Maße sind lichte Maße.

Raum Fläche DIN 277 WoFlV
EG Wohnen/Essen32,40NUF 132,40
EG Küche11,20NUF 111,20
EG WC2,60NUF 72,60
EG Diele9,80VF9,80
OG drei Zimmer (15,60 + 12,30 + 11,90)39,80NUF 139,80
OG Bad8,40NUF 78,40
OG Flur6,20VF6,20
Treppen EG–OG und KG–EG (3,40 + 3,10)6,50VF0,00
KG Abstellkeller12,50NUF 70,00
KG Vorratskeller6,80NUF 40,00
KG Waschküche9,20NUF 30,00
KG Heizungsraum7,60TF0,00
KG Flur5,40VF0,00
Dachboden (Abstellfläche)22,00NUF 70,00
Garage (Stellplatz)18,00NUF 70,00

NUF 1: 32,40 + 11,20 + 39,8083,40 m²

NUF 3: Waschküche9,20 m²

NUF 4: Vorratskeller6,80 m²

NUF 7: 2,60 + 8,40 + 12,50 + 22,00 + 18,0063,50 m²

Nutzungsfläche (NUF)162,90 m²

Technikfläche (TF)7,60 m²

Verkehrsfläche (VF): 9,80 + 6,20 + 6,50 + 5,4027,90 m²

Netto-Raumfläche (NRF)198,40 m²

Wohnfläche nach WoFlV110,40 m²

Zwei Ergebnisse sind typisch. Erstens: Die Nutzungsfläche des ganzen Hauses (162,90 m²) liegt weit über der Wohnfläche (110,40 m²), weil Keller, Dachboden und Garage mitzählen. Zweitens: Betrachtet man nur die beiden Wohngeschosse, ist es umgekehrt. Deren Nutzungsfläche beträgt 94,40 m² (83,40 + 2,60 + 8,40), die Wohnfläche 110,40 m². Die Differenz von 16,00 m² sind die Diele und der Flur, die zur Wohnfläche gehören, nach DIN 277 aber Verkehrsfläche sind.

Im Exposé würde aus diesem Haus häufig „110 m² Wohnfläche, 64 m² Nutzfläche“. Gemeint sind dann Keller und Dachboden (12,50 + 6,80 + 9,20 + 7,60 + 5,40 + 22,00 = 63,50 m²), also nicht die NUF nach DIN 277. Genau diese Mehrdeutigkeit sollten Sie im Blick haben, wenn Sie Flächenangaben vergleichen.

Wohnfläche und DIN-277-Flächen in einem Schritt

Räume erfassen oder Grundriss hochladen. Die DIN-277-Auswertung gliedert die Netto-Raumfläche in Nutzungs-, Verkehrs- und Technikfläche, die WoFlV-Berechnung läuft parallel.

Mehr dazu: Wohnflächenberechnung Schritt für Schritt · Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet · qualifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank

Nutzfläche berechnen in fünf Schritten

  • 1
    Alle Räume aller Geschosse erfassen, auch Keller, Dachboden und Garage. Geschosse und unterschiedliche Raumhöhen getrennt aufführen, das verlangt die Norm in Abschnitt 5.3.
  • 2
    Lichte Maße ermitteln, in Höhe der Oberkante des Bodenbelags, zwischen den fertigen Wandoberflächen. Fuß- und Sockelleisten sowie konstruktive Vor- und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt.
  • 3
    Jeden Raum zuordnen: NUF (bei Bedarf mit Gruppe 1 bis 7), VF oder TF. Wechselnd genutzte Flächen nach der überwiegenden Nutzung.
  • 4
    Außenflächen getrennt führen: Balkone, Loggien und Dachterrassen gehören zum Bereich S und werden getrennt von den umschlossenen Räumen (Bereich R) summiert.
  • 5
    Summieren und Messgrundlage angeben: NUF, TF, VF und NRF ausweisen und dazuschreiben, ob nach Plan (Soll-Maße) oder vor Ort (Ist-Maße) ermittelt wurde (Abschnitt 5.1).

Wer zusätzlich die Brutto-Grundfläche oder den Rauminhalt braucht, findet die Kennwerte in BGF, NRF, Wohnfläche: Umrechnungsfaktoren und Umbauter Raum und Bruttorauminhalt . Eine Übersicht aller Flächenarten bietet der Ratgeber DIN 277.

Häufige Fragen zur Nutzfläche

Was ist Nutzfläche?

Nach DIN 277 heißt sie Nutzungsfläche (NUF): der Teil der Netto-Raumfläche, der dem Zweck des Gebäudes dient. Bei einem Wohnhaus sind das Wohnräume, Küche, Bad, aber auch Keller-, Abstell- und Garagenflächen. Nicht dazu gehören Verkehrsflächen wie Flure und Treppen sowie Technikflächen wie der Heizungsraum.

Was zählt nicht zur Nutzfläche nach DIN 277?

Verkehrsflächen (Flure, Treppen, Aufzüge), Technikflächen (Heizungs- und Hausanschlussräume) und die Konstruktionsfläche der Wände und Stützen. Außerhalb der Gebäudefläche bleiben außerdem unzugängliche Dachräume, Lufträume über 1 m² und Terrassen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Ist die Nutzfläche größer als die Wohnfläche?

Beim ganzen Haus meist ja, weil Keller, Dachboden und Garage zur Nutzungsfläche zählen, aber nicht zur Wohnfläche. Betrachtet man nur die Wohngeschosse, ist die Nutzungsfläche dagegen oft kleiner als die Wohnfläche, denn Flure und Dielen zählen zur Wohnfläche, nach DIN 277 aber zur Verkehrsfläche.

Gehört der Flur zur Nutzfläche?

Nein. Nach DIN 277 ist der Flur Verkehrsfläche (VF). Zur Wohnfläche nach WoFlV gehört ein Flur innerhalb der Wohnung dagegen voll. Bewegungsflächen innerhalb eines Raums, etwa der Gang zwischen Möbeln, bleiben Nutzungsfläche.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche und Nutzungsfläche?

Inhaltlich keiner, es ist derselbe Begriff in neuer Fassung. Bis 2016 sprach die DIN 277 von Nutzfläche (NF), seitdem von Nutzungsfläche (NUF). Im Exposé meint „Nutzfläche“ dagegen oft umgangssprachlich die Flächen außerhalb der Wohnfläche, etwa Keller und Dachboden. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Fläche gemeint ist.

Zählt die Garage zur Nutzfläche?

Ja. DIN 277:2021-08 ordnet Fahrzeugabstellflächen in Garagen der Nutzungsgruppe NUF 7 „Sonstige Nutzungen“ zu. Fahrbahnen, Rampen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen gehören dagegen zur Verkehrsfläche. Zur Wohnfläche zählt eine Garage nie.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 03. November 2026. Der Normtext der DIN 277 ist urheberrechtlich geschützt und über DIN Media erhältlich.

D. Pilz, Architekt

D. Pilz

Architekt

Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.

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