Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche im Energieausweis: Faktor 1,2 oder 1,35?
Kurz gesagt: Die Fläche im Energieausweis ist nicht die Wohnfläche, sondern die Gebäudenutzfläche. Sie ist größer, weil sie aus dem beheizten Volumen stammt. Ist sie nicht bekannt, darf sie für den Verbrauchsausweis pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet werden: Faktor 1,35 bei bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller, sonst 1,2. Wer die Wohnfläche falsch angibt, bekommt einen falschen Ausweis.
Die kurze Antwort
Im Energieausweis steht die Gebäudenutzfläche AN, nicht die Wohnfläche. Der Endenergieverbrauch wird nach § 82 GEG „in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche" angegeben. Ist diese nicht bekannt, „kann sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden" (§ 82 Abs. 2 GEG).
| Gebäude | Faktor | Beispiel: 140 m² Wohnfläche |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus mit beheiztem Keller | × 1,35 | 189,00 m² AN |
| Ein- oder Zweifamilienhaus ohne beheizten Keller, Mehrfamilienhaus, jedes sonstige Wohngebäude | × 1,2 | 168,00 m² AN |
Die Pauschale gilt nur für den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird die Gebäudenutzfläche aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet. Und in beiden Fällen gilt: Die Wohnfläche, die Sie dem Aussteller nennen, muss stimmen.
Was die Gebäudenutzfläche ist und warum sie größer ausfällt
Die Gebäudenutzfläche AN ist eine energetische Bezugsfläche. Sie wird nicht gemessen, sondern aus dem beheizten Gebäudevolumen Ve abgeleitet: AN = 0,32 m−1 × Ve. Bei Gebäuden mit einer mittleren Geschosshöhe unter 2,50 m oder über 3,00 m gilt AN = (1/hG − 0,04 m−1) × Ve (§ 25 Abs. 10 GEG i. V. m. DIN V 18599, Auslegung des GEG-Infoportals).
Das Volumen Ve umfasst alles innerhalb der wärmeübertragenden Hülle: Wohnräume, Wände, Decken, Flure, Treppenhaus, beheizte Kellerräume, Technikräume. Die Wohnfläche nach WoFlV umfasst dagegen nur die anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, ohne Konstruktion, ohne Zubehörräume, mit Abzügen bei Dachschrägen und Balkonen. Deshalb liegt AN typischerweise 20 bis 35 Prozent über der Wohnfläche. Die Faktoren 1,2 und 1,35 sind nichts anderes als der statistische Mittelwert dieses Verhältnisses.
| Wohnfläche (WoFlV) | Gebäudenutzfläche AN (GEG) | |
|---|---|---|
| Zweck | Miete, Kaufpreis, Nebenkosten, Grundsteuer | Energiekennwert, Effizienzklasse |
| Ermittlung | Aufmaß der Räume, lichte Maße, Anrechnungsfaktoren | Aus dem beheizten Volumen oder pauschal aus der Wohnfläche |
| Keller, Flure, Wände | Keller nein, Wände nein, Flure innerhalb der Wohnung ja | Alles innerhalb der beheizten Hülle |
| Dachschrägen | Unter 2 m halb, unter 1 m gar nicht | Über das Volumen vollständig enthalten |
Bei Nichtwohngebäuden ist die Bezugsfläche übrigens die Nettogrundfläche nach DIN 277. Für Wohngebäude bleibt es bei AN. Wie sich Wohnfläche und die Flächen der DIN 277 unterscheiden, erklärt WoFlV vs. DIN 277.
Faktor 1,2 oder 1,35: Die Abgrenzung im Detail
Zwei Bedingungen müssen beide erfüllt sein, damit der Faktor 1,35 gilt:
-
1
Bis zu zwei Wohneinheiten. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Haus mit Einliegerwohnung. Ab drei Wohneinheiten gilt immer 1,2.
-
2
Beheizter Keller. Der Keller liegt innerhalb der beheizten Hülle, hat Heizkörper oder wird über die Heizungsanlage temperiert. Ein unbeheizter Lagerkeller zählt nicht, auch wenn dort der Heizkessel steht.
Der höhere Faktor bildet ab, dass der beheizte Keller Energie verbraucht, aber nach § 2 Abs. 3 WoFlV nicht zur Wohnfläche gehört. Ohne den Zuschlag würde der Verbrauch auf eine zu kleine Fläche verteilt und der Kennwert zu schlecht ausfallen.
Rechenbeispiel: Wie die Fläche die Effizienzklasse verschiebt
Einfamilienhaus, 140 m² Wohnfläche, beheizter Keller, witterungsbereinigter Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser 24.000 kWh im Jahr.
Gebäudenutzfläche: 140 m² × 1,35189,00 m²
Kennwert im Ausweis: 24.000 kWh / 189 m²127 kWh/m²a → Klasse D
Zum Vergleich, bezogen auf die Wohnfläche: 24.000 / 140171 kWh/m²a → Klasse F
Die Effizienzklassen nach Anlage 10 GEG reichen von A+ (bis 30 kWh/m²a) über D (bis 130) und F (bis 200) bis H (über 250). Dasselbe Haus rutscht je nach Bezugsfläche um zwei Klassen. Deshalb sind Energieausweise untereinander vergleichbar, aber nicht direkt mit der eigenen Heizkostenabrechnung je Quadratmeter Wohnfläche.
Und jetzt der Fehlerfall: Der Eigentümer gibt statt 140 m² versehentlich 160 m² Wohnfläche an, weil er die Kellerräume mitgezählt hat. AN steigt auf 216 m², der Kennwert sinkt auf 111 kWh/m²a. Das Haus bleibt in Klasse D, steht aber deutlich besser da, als es ist. Bei einem Grenzfall kippt die Klasse.
Wohnfläche für den Energieausweis belegen
Räume erfassen oder Grundriss hochladen. Die Berechnung nach WoFlV liefert die Wohnfläche, die Sie dem Aussteller nennen, mit Raumaufstellung als PDF.
Mehr dazu: Wohnflächenberechnung online erstellen · was eine Wohnflächenberechnung kostet · qualifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank
Falsche Wohnfläche, falscher Ausweis: Wer haftet
Beim Verbrauchsausweis liefert der Eigentümer die Daten: Verbräuche, Baujahr, Wohnfläche. Das GEG verteilt die Verantwortung eindeutig. Nach § 83 Abs. 3 GEG ist der Eigentümer „für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich". Der Aussteller hat die Daten sorgfältig zu prüfen und darf sie nicht verwenden, wenn er begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit hat.
Drei typische Fehlerquellen bei der Wohnfläche:
- Kellerräume mitgezählt: Sie gehören nicht zur Wohnfläche; der beheizte Keller wird über den Faktor 1,35 erfasst. Beides zusammen ist doppelt.
- Alte Flächenangabe übernommen: Aus dem Kaufvertrag von 1985, nach DIN 283 oder II. BV, mit Balkon zu 50 Prozent und Dachgeschoss voll. Liegt oft 5 bis 10 Prozent über der WoFlV-Fläche.
- Nur eine Wohnung angegeben: Beim Mehrfamilienhaus zählt die Summe aller Wohnflächen, weil sich auch der Verbrauch auf das ganze Gebäude bezieht.
Die Folgen: Der Ausweis wird beim Verkauf oder bei der Neuvermietung vorgelegt und ist Teil der Immobilienanzeige (§ 87 GEG verlangt die Pflichtangaben in der Anzeige). Ein zu guter Kennwert kann Käufern und Mietern gegenüber als Falschangabe gewertet werden, mit Gewährleistungs- und Schadensersatzfolgen. Wer die Wohnfläche vor dem Ausweis nach WoFlV ermittelt, hat dieses Problem nicht. Wie das geht, zeigt der Artikel Wohnfläche richtig messen.
Welche Wohnfläche Sie angeben sollten
Das GEG schreibt keine Berechnungsnorm für die Wohnfläche vor. In der Praxis hat sich die Wohnflächenverordnung durchgesetzt, weil sie auch für Mietvertrag, Exposé und Grundsteuer gilt und die Faktoren 1,2 und 1,35 auf ihr basieren. Eine Fläche nach DIN 277 wäre größer und würde AN zusätzlich aufblähen.
Checkliste vor dem Energieausweis
- ✓ Wohnfläche nach WoFlV, ohne Keller, Garage, Abstellräume außerhalb der Wohnung
- ✓ Bei Mehrfamilienhäusern: Summe aller Wohneinheiten
- ✓ Keller beheizt oder nicht? Entscheidet über 1,2 oder 1,35
- ✓ Anzahl der Wohneinheiten (Einliegerwohnung zählt)
- ✓ Dieselbe Wohnfläche wie im Exposé verwenden, damit Käufer keine Widersprüche finden
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Eine sauber dokumentierte Wohnflächenberechnung, die Sie dem Aussteller mitgeben, hält genauso lange und dient gleichzeitig als Nachweis für Verkauf, Vermietung und Grundsteuer.
Häufige Fragen zu Wohnfläche und Energieausweis
Warum steht im Energieausweis eine größere Fläche als im Mietvertrag?
Wann gilt der Faktor 1,2 und wann 1,35?
Gilt der Faktor auch für den Bedarfsausweis?
Was passiert, wenn ich eine falsche Wohnfläche angebe?
Welche Wohnfläche muss ich für den Energieausweis angeben?
Kann ich den Kennwert des Energieausweises auf die Wohnfläche umrechnen?
Zählt der Keller zur Wohnfläche, wenn er beheizt ist?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 82 GEG Energieverbrauchsausweis, insbesondere Abs. 2 (Faktoren 1,35 und 1,2)
- § 83 GEG Ermittlung des Energieverbrauchs, Abs. 3 (Verantwortung des Eigentümers, Prüfpflicht des Ausstellers)
- § 79 GEG Grundsätze des Energieausweises (Gültigkeit zehn Jahre) und § 87 GEG Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Anlage 10 GEG Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
- GEG-Infoportal des BBSR: Auslegung zu § 25 Abs. 10 GEG (Ermittlung der Gebäudenutzfläche AN = 0,32 × Ve)
- § 2 Abs. 3 WoFlV (Kellerräume als Zubehörräume)
Stand: 29. September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Energieberatung oder Rechtsberatung.
D. Pilz
Architekt
Herr Pilz ist qualifizierter Architekt mit langjähriger Erfahrung in der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung. Er prüft und signiert alle Berechnungen bei wohnraum-rechner.de.
Weiterlesen
WoFlV vs. DIN 277
Welche Norm gilt wann und warum die Ergebnisse voneinander abweichen.
Artikel lesenWas zählt zur Wohnfläche?
Keller, Balkon, Dachschräge, Wintergarten: alle Sonderfälle mit Anrechnungssatz.
Artikel lesenWohnfläche beim Immobilienverkauf
Warum jeder Quadratmeter zählt und wie Sie Ihre Flächenangabe belegen.
Artikel lesenWohnfläche für die Grundsteuererklärung
Welche Flächen für das Finanzamt zählen und woher Sie die Angaben bekommen.
Artikel lesenPutzabzug bei der Wohnfläche: Warum die 3 % seit 2004 nicht mehr gelten
Rohbaumaß oder Fertigmaß? Die WoFlV kennt keinen Putzabzug mehr. Was das für Berechnungen aus Bauplänen bedeutet und wie Sie Altberechnungen prüfen.
Artikel lesenErst die Wohnfläche, dann der Energieausweis
Räume erfassen oder Grundriss hochladen. Sie erhalten eine Berechnung nach WoFlV und DIN 277 als PDF, die Sie dem Aussteller direkt mitgeben können.
Jetzt kostenlos startenJetzt starten
Wohnflächenberechnung erstellen war nie einfacher
Raumdaten selbst eingeben, Berechnung sofort erhalten. Starten Sie kostenlos und erstellen Sie Ihre qualifizierte Wohnflächenberechnung in nur wenigen Minuten.